Curricula neu denken - Universität Rostock
Curricula neu denken - Universität Rostock
Curricula neu denken - Universität Rostock
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(3) Überschreitet die Kandidatin/der Kandidat die Frist, um die sie/er eine<br />
Modulprüfung verschieben kann, aus Gründen, die sie/er nicht zu vertreten hat, so<br />
hat sie/er die Gründe dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich mitzuteilen<br />
und glaubhaft zu machen. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, so<br />
benennt er eine <strong>neu</strong>e Frist für die Modulprüfung.<br />
(4) Fristüberschreitungen aufgrund der Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen<br />
und Elternzeit hat die Kandidatin/der Kandidat generell nicht zu vertreten.<br />
§ 7<br />
Mündliche Prüfungsleistungen<br />
(1) Die Modulprüfungen können aus mündlichen Prüfungsleistungen in Form einer<br />
mündlichen Prüfung und/oder in Form sonstiger mündlicher Prüfungsarten bestehen.<br />
Die sonstigen mündlichen Prüfungsarten regeln sich nach der Studienordnung zu<br />
diesem Studiengang in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige mündliche<br />
Prüfungsarten können sein [hier sind die im Studiengang vorgesehenen und in der<br />
Studienordnung/Modulbeschreibung ausgewiesenen weiteren mündlichen<br />
Prüfungsarten aufzuzählen].<br />
In den mündlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat nachweisen,<br />
dass sie/er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle<br />
Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag.<br />
(2) Mündliche Prüfungsleistungen werden vor mindestens zwei Prüferinnen/Prüfern<br />
(Kollegialprüfung) oder einer Prüferin/einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen<br />
Beisitzerin/eines sachkundigen Beisitzers abgelegt. Die Dauer der Prüfung beträgt<br />
mindestens [Anzahl] Minuten und höchstens [Anzahl] Minuten 27 .<br />
optional Regelung:<br />
(3) Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt<br />
werden. Es können bis zu [Anzahl] Kandidatinnen/Kandidaten gleichzeitig geprüft<br />
werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten<br />
reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung (Absatz 2) um<br />
fünf Minuten 28 .<br />
(4) Mündliche Prüfungsleistungen werden in der Regel in [hier ist die in § 2 Absatz 2<br />
festgelegte Sprache aufzuführen] Sprache abgelegt. Werden in einem Modul gemäß<br />
Studienordnung Lehrveranstaltungen in einer anderen als in [hier ist die in § 2 Absatz<br />
2 festgelegte Sprache aufzuführen] Sprache abgehalten, kann die Kandidatin/der<br />
Kandidat beantragen, in dieser Sprache geprüft zu werden. Eine mündliche<br />
Prüfungsleistung ist in einer anderen als in [hier ist die in § 2 Absatz 2 festgelegte<br />
Sprache aufzuführen] Sprache abzulegen, wenn dies gemäß Anlage 1 dieser<br />
Prüfungsordnung vorgesehen ist 29 .<br />
27<br />
Hier ist der Rahmen für die Dauer der mündlichen Prüfung festzulegen. Es empfiehlt sich ein Zeitrahmen zwischen 20 und 60<br />
Minuten. Die konkrete Dauer für die einzelnen Prüfungsleitungen ist in Anlage 1 dieser Prüfungsordnung festzulegen.<br />
28<br />
Bei der Festlegung von Gruppenprüfungen handelt es sich um eine optionale Regelung: Gruppenprüfungen können<br />
vorgesehen werden.<br />
29<br />
Fremdsprachliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen können nach § 38 Absatz 5 LHG (verpflichtend) vorgesehen werden.<br />
Werden einzelne Module in einer anderen als in der in § 2 Absatz 2 festgelegten Sprache angeboten, sind die erforderlichen<br />
Sprachkenntnisse als besondere Zugangsvoraussetzung gemäß § 39 Absatz 3 LHG M-V in der Modulbeschreibung des<br />
jeweiligen Moduls auszuweisen. Werden die Lehrveranstaltungen im Studiengang ausschließlich in deutscher Sprache<br />
abgehalten und sind auch die Prüfungsleistungen ausschließlich in deutscher Sprache zu erbringen, ist dieser Absatz in der<br />
Fachprüfungsordnung ersatzlos zu streichen.