04.06.2013 Aufrufe

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich auf [Anzahl] Wochen unmittelbar im<br />

Anschluss der Vorlesungszeit [Der erste Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt<br />

sich auf [Anzahl] Wochen unmittelbar im Anschluss der Vorlesungszeit. Der zweite<br />

Prüfungszeitraum erstreckt sich auf [Anzahl] Wochen [Lage exakt anzugeben] 17 .<br />

alternative Regelung zu Absatz 2 Satz 2:<br />

Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in zwei Prüfungsphasen [das kann für alle<br />

Semester oder nur für einzelne Semester so geregelt werden] 18 . Die erste<br />

Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes eines Semesters erstreckt sich auf [Anzahl]<br />

Wochen unmittelbar im Anschluss der Vorlesungszeit. Die zweite Prüfungsphase<br />

dieses Prüfungszeitraumes erstreckt sich auf [Anzahl] Wochen [Lage exakt<br />

anzugeben] 19 .<br />

optionale Ergänzung zu Absatz 2<br />

Abweichend davon können im Ausnahmefall Modulprüfungen in Form von [hier<br />

ist/sind die vorgesehene/n Prüfungsart/en explizit aufzuführen] 20<br />

vorlesungsbegleitend absolviert werden, wenn die Studierenden spätestens in der<br />

ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und<br />

den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.<br />

(3) Die Kandidatin/der Kandidat hat sich zu jeder Modulprüfung schriftlich beim<br />

Prüfungsamt anzumelden. Die Frist für die Meldung zu den Modulprüfungen eines<br />

Prüfungszeitraums endet vier Wochen vor dessen Beginn. Die Anmeldung zur<br />

Modulprüfung kann [in einzelnen Modulen] auch [ausschließlich/alternativ]<br />

elektronisch über ein vom Prüfungsausschuss dafür bestimmtes Web-Portal der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> erfolgen. Der Eingang der Anmeldung ist der Anmeldenden/dem<br />

Anmeldenden in geeigneter Form zu bestätigen. Über die jeweils vorgesehene[n]<br />

Form[en] der Anmeldung sind die Studierenden spätestens in der ersten<br />

Vorlesungswoche zu unterrichten.<br />

Alternative Regelung zu Absatz 3:<br />

(3) Die Kandidatin/der Kandidat hat sich zu jeder Modulprüfung über ein vom<br />

Prüfungsausschuss dafür bestimmtes Web-Portal der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

anzumelden. Der Eingang der Anmeldung ist der Anmeldenden/dem Anmeldenden<br />

in geeigneter Form zu bestätigen. Die Frist für die Meldung zu den Modulprüfungen<br />

eines Prüfungszeitraums endet vier Wochen vor dessen Beginn.<br />

Es können aber auch zwei Prüfungsphasen innerhalb des Prüfungszeitraumes eines Semesters vorgesehen werden. Die erste<br />

Prüfungsphase muss gemäß § 38 Absatz 2 Ziffer 11 LHG M-V unmittelbar nach Abschluss der Vorlesungszeit eines Semesters<br />

beginnen. In diesem Fall können die Modulprüfungen des Semesters auf die beiden Prüfungsphasen verteilt werden.<br />

17 Wird ein zweiter Prüfungszeitraum oder eine zweite Prüfungsphase im Prüfungszeitraum eines Semesters vorgesehen, legt<br />

das Fach dafür einen angemessenen Zeitraum innerhalb des Semesters fest.<br />

18 Hier hat das Fach anzugeben, ob die Aufteilung in zwei Prüfungsphasen generell für alle Prüfungszeiträume des<br />

Studienganges gelten soll oder nur für bestimmte Semester.<br />

19 Wird ein zweiter Prüfungszeitraum oder eine zweite Prüfungsphase im Prüfungszeitraum eines Semesters vorgesehen, legt<br />

das Fach dafür einen angemessenen Zeitraum innerhalb des Semesters fest.<br />

20 Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Gemäß § 38 Absatz 2 Ziffer 11 LHG M-V sind Zwischen-<br />

und Abschlussprüfungen an den dafür vorgesehenen Regelprüfungsterminen innerhalb der in der jeweiligen Prüfungsordnung<br />

festgelegten Prüfungszeiträumen durchzuführen. Die mit der Modularisierung verbundene Veränderung der Lehr- und<br />

Lernformen hat jedoch zunehmend zu einer Veränderung der Prüfungsarten geführt. Es werden mehr und mehr Prüfungsarten<br />

abgefordert, die nur lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden können. Mit dem Bildungsministerium M-V konnte dazu<br />

einvernehmlich die o.g. Kompromisslösung ausgehandelt werden. Sie ist jedoch ausschließlich den sonstigen Prüfungsarten<br />

wie z.B. Referaten, Präsentationen, Vorträgen, Hausarbeiten, Protokollen, Berichten u.a. vorbehalten. Klausuren und Mündliche<br />

Prüfungen als solche sind weiterhin in den dafür festzulegenden Prüfungszeiträumen abzulegen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!