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Curricula neu denken - Universität Rostock

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- Umfang des <strong>neu</strong>en Studienangebotes und Vorlage eines möglichst genau<br />

beschriebenen Curriculums oder Teile davon, ggf. Entwurf einer Studienordnung,<br />

- Integration des Studienangebotes in bestehende <strong>Curricula</strong> oder zu schaffende<br />

<strong>Curricula</strong> (Prüfungs- und Studienordnungen),<br />

- Aussagen zur Lehrkapazität, wobei existierende Lehrkapazitäten Beachtung<br />

finden und eine Gesamtaussage über die Entwicklung der Lehrkapazität<br />

getroffen wird,<br />

- Erörterung der Verstetigung von Projekten und Modellstudiengängen oder<br />

–angeboten.<br />

(2) Für die Bearbeitung des Initiativantrages wird durch die Reformkommission<br />

ein Zeitrahmen festgelegt, der der zuständigen Prorektorin / dem zuständigen<br />

Prorektor vorgelegt wird. Dieser entscheidet über die Dauer der Einsetzung der<br />

Reformkommission.<br />

(3) Die Beratungen der Reformkommissionen sind nicht öffentlich.<br />

(4) Das Verfahren wird unter maßgeblicher Beteiligung der Senatskommission<br />

„Studium, Lehre und Evaluation“ und des ZQS durchgeführt.<br />

(5) Die Ad-hoc-Reformkommissionen legen das erarbeitete Studiengangskonzept/Modulkonzept<br />

(je nach Zielstellung) der Senatskommission „Studium,<br />

Lehre und Evaluation“ und den beteiligten Fakultäten innerhalb des Auftragszeitraumes<br />

zur Befassung und zum Beschluss vor. Die Fakultäten können der<br />

Senatskommission und der Reformkommission einmalig Änderungen vorschlagen.<br />

Werden diese nicht übernommen, entscheidet der Akademische Senat<br />

endgültig.<br />

(6) Legt die Ad-hoc-Reformkommission innerhalb des Auftragszeitraumes kein<br />

beratungsfähiges Konzept vor, ist sie aufgelöst. Der Antrag auf Einführung/Weiterentwicklung<br />

des Studienangebots gilt als abgelehnt. Der Senat wird<br />

hierüber unterrichtet.<br />

(7) Auf Antrag der Reformkommission kann die Rektorin / der Rektor oder in ihrem<br />

/ seinen Auftrag die die Prorektorin / der Prorektor den Auftragszeitraum<br />

einmal verlängern, wenn abzusehen ist, dass die Arbeit erfolgreich abgeschlossen<br />

werden kann.<br />

§ 6<br />

Reformkommission Lehrerbildung<br />

(1) Die Reformkommission Lehrerbildung besteht aus fünf Mitgliedern:<br />

– einem Mitglied der Senatskommission „Studium, Lehre und Evaluation“;<br />

– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Philosophischen Fakultät;<br />

– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen<br />

Fakultät;<br />

– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Theologischen Fakultät;<br />

– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen<br />

Fakultät;<br />

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