Curricula neu denken - Universität Rostock
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- Umfang des <strong>neu</strong>en Studienangebotes und Vorlage eines möglichst genau<br />
beschriebenen Curriculums oder Teile davon, ggf. Entwurf einer Studienordnung,<br />
- Integration des Studienangebotes in bestehende <strong>Curricula</strong> oder zu schaffende<br />
<strong>Curricula</strong> (Prüfungs- und Studienordnungen),<br />
- Aussagen zur Lehrkapazität, wobei existierende Lehrkapazitäten Beachtung<br />
finden und eine Gesamtaussage über die Entwicklung der Lehrkapazität<br />
getroffen wird,<br />
- Erörterung der Verstetigung von Projekten und Modellstudiengängen oder<br />
–angeboten.<br />
(2) Für die Bearbeitung des Initiativantrages wird durch die Reformkommission<br />
ein Zeitrahmen festgelegt, der der zuständigen Prorektorin / dem zuständigen<br />
Prorektor vorgelegt wird. Dieser entscheidet über die Dauer der Einsetzung der<br />
Reformkommission.<br />
(3) Die Beratungen der Reformkommissionen sind nicht öffentlich.<br />
(4) Das Verfahren wird unter maßgeblicher Beteiligung der Senatskommission<br />
„Studium, Lehre und Evaluation“ und des ZQS durchgeführt.<br />
(5) Die Ad-hoc-Reformkommissionen legen das erarbeitete Studiengangskonzept/Modulkonzept<br />
(je nach Zielstellung) der Senatskommission „Studium,<br />
Lehre und Evaluation“ und den beteiligten Fakultäten innerhalb des Auftragszeitraumes<br />
zur Befassung und zum Beschluss vor. Die Fakultäten können der<br />
Senatskommission und der Reformkommission einmalig Änderungen vorschlagen.<br />
Werden diese nicht übernommen, entscheidet der Akademische Senat<br />
endgültig.<br />
(6) Legt die Ad-hoc-Reformkommission innerhalb des Auftragszeitraumes kein<br />
beratungsfähiges Konzept vor, ist sie aufgelöst. Der Antrag auf Einführung/Weiterentwicklung<br />
des Studienangebots gilt als abgelehnt. Der Senat wird<br />
hierüber unterrichtet.<br />
(7) Auf Antrag der Reformkommission kann die Rektorin / der Rektor oder in ihrem<br />
/ seinen Auftrag die die Prorektorin / der Prorektor den Auftragszeitraum<br />
einmal verlängern, wenn abzusehen ist, dass die Arbeit erfolgreich abgeschlossen<br />
werden kann.<br />
§ 6<br />
Reformkommission Lehrerbildung<br />
(1) Die Reformkommission Lehrerbildung besteht aus fünf Mitgliedern:<br />
– einem Mitglied der Senatskommission „Studium, Lehre und Evaluation“;<br />
– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Philosophischen Fakultät;<br />
– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen<br />
Fakultät;<br />
– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Theologischen Fakultät;<br />
– der Studiendekanin / dem Studiendekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen<br />
Fakultät;<br />
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