Curricula neu denken - Universität Rostock
Curricula neu denken - Universität Rostock
Curricula neu denken - Universität Rostock
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
vergibt, wird die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen<br />
gebildet. Satz 3 gilt entsprechend.<br />
(3) Besteht eine Modulprüfung aus zwei Prüfungsleistungen, errechnet sich die<br />
Modulnote aus dem Durchschnitt der Noten dieser beiden Prüfungsleistungen. Die<br />
Noten der beiden Prüfungsleistungen gehen gleich gewichtet in die Modulnote ein.<br />
Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle<br />
weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Modulnote lautet:<br />
Bei einem Durchschnitt<br />
bis einschließlich 1,5 = sehr gut;<br />
bei einem Durchschnitt<br />
von 1,6 bis einschließlich 2,5 = gut;<br />
bei einem Durchschnitt<br />
von 2,6 bis einschließlich 3,5 = befriedigend;<br />
bei einem Durchschnitt<br />
von 3,6 bis einschließlich 4,0 = ausreichend;<br />
bei einem Durchschnitt<br />
ab 4,1 = nicht ausreichend.<br />
alternative Regelung für Absatz 3 Satz 2:<br />
Die Noten der beiden Prüfungsleistungen gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in<br />
die Modulnote ein. Die Gewichtung regelt sich gemäß Anlage 1 zu dieser<br />
Prüfungsordnung 33 .<br />
(4) Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Sie errechnet sich aus<br />
dem Mittelwert aller Modulnoten und der Note der Masterarbeit, dabei werden die<br />
Modulnoten und die Note der Masterarbeit mit den ihnen zugeordneten<br />
Leistungspunkten gewichtet. Für die Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle<br />
hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung<br />
gestrichen. Die Gesamtnote lautet entsprechend Absatz 3.<br />
(5) Zusätzlich zur deutschen Gesamtnote 34 erfolgt die Bewertung durch einen<br />
relativen ECTS-grade. Der ECTS-grade wird in Abhängigkeit von der Einordnung der<br />
erzielten Gesamtnote innerhalb einer Vergleichsgruppe aus allen Absolventinnen<br />
und Absolventen eines Prüfungsjahrganges dieses Studienganges oder bei weniger<br />
als [Anzahl] 35 Absolventinnen und Absolventen innerhalb einer Vergleichsgruppe<br />
eines Vergleichszeitraumes von [Definition des Vergleichszeitraumes] 36<br />
folgendermaßen vergeben:<br />
33 Die vorgesehene Gewichtung ist in der Fachprüfungsordnung abschließend zu regeln.<br />
34 An der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> wird der ECTS-grade wegen unzureichender Datenlage vorläufig nur für die Gesamtnote<br />
ausgewiesen.<br />
35 In der Fachprüfungsordnung ist hier eine vertretbare Gruppengröße anzugeben. Die KMK empfiehlt eine<br />
Mindestgruppengröße von 50 – 100 Studierenden.<br />
36 Erreicht die Zahl der Absolventinnen und Absolventen eines Prüfungsjahrganges nicht die für eine gesicherte statistische<br />
Aussage erforderliche Mindestgröße, empfiehlt die KMK die Festlegung eines Vergleichszeitraumes über drei bis fünf<br />
vorangegangene Studienjahre. Dabei gilt das Prinzip einer wandernden Kohorte, d.h. wenn ein weiteres Jahr dazu kommt, wird<br />
das älteste abgeschnitten. Ob die Aktualisierung der Vergleichskohorte dabei Stichtagbezogen erfolgt oder vom Tag der<br />
Prüfung an jeweils drei bis fünf Jahre zurück gerechnet wird, ist den <strong>Universität</strong>en frei gestellt. Alternativ wäre auch die Bildung<br />
einer Vergleichsgruppe aus allen Absolventinnen und Absolventen vergleichbarer Studiengänge eines Prüfungsjahrganges<br />
möglich. Wenn die Mindestgröße für eine Vergleichsgruppe auch dann nicht erreicht wird, ist keine ECTS-Note anzugeben,<br />
sondern nur ein Notenspiegel.