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Curricula neu denken - Universität Rostock

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(7) Die Absolventenbefragung der <strong>Universität</strong> (§ 9) sowie Lehrveranstaltungsbewertungen<br />

(§ 10) ergänzen die interne Evaluation.<br />

§ 6<br />

Externe Evaluation<br />

(1) Die externe Evaluation dient der Begutachtung von Studium und Lehre<br />

einer Fachrichtung oder einer Querschnittsaufgabe durch Experten, die<br />

nicht der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> angehören.<br />

(2) Den Rahmen für die externe Evaluation gibt das im Verbund Norddeutscher<br />

<strong>Universität</strong>en (§ 8) entwickelte Verfahrensmodell vor.<br />

(3) Mit der externen Evaluation wird eine Gutachterkommission beauftragt,<br />

der mindestens drei und maximal sechs Gutachtende angehören. Die Gutachtenden<br />

sollen ausgewiesene Expertinnen / Experten der zu evaluierenden<br />

Fachrichtung bzw. Querschnittsaufgabe sein. Neben Lehrenden sollen<br />

der Kommission auch je eine Vertreterin / ein Vertreter der Studierenden<br />

und der Berufspraxis angehören. Die Lehrenden und die Studentin / der<br />

Student dürfen nicht von einer Hochschule des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern stammen und in keiner engen Beziehung zu Angehörigen der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> stehen. Die Kommission wird durch die Rektorin / den<br />

Rektor berufen; bei Evaluationsverfahren einer Fachrichtung erfolgt die<br />

Berufung im Benehmen mit der jeweiligen Arbeitsgruppe Evaluation.<br />

(4) Die externe Evaluation erfolgt durch einen in der Regel ein- bis zweitägigen<br />

Vor-Ort-Besuch der Gutachterkommission. Im Verlauf des Vor-<br />

Ort-Besuchs führt die Kommission Gespräche mit Angehörigen der jeweiligen<br />

Einrichtung bzw. mit Akteuren der zu evaluierenden Querschnittsaufgabe.<br />

Bei Evaluationsverfahren einer Fachrichtung werden insbesondere<br />

Gespräche mit Professorinnen / Professoren, wissenschaftlichen und technischen<br />

Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern, Studierenden sowie mit den Leitungen<br />

der <strong>Universität</strong> und der Fakultät geführt. Grundlage der Gespräche<br />

ist der Evaluationsbericht, der der Gutachterkommission zur Kenntnis gegeben<br />

wird.<br />

(5) Im Anschluss an den Vor-Ort-Besuch verfasst die Gutachterkommission<br />

einen gutachterlichen Bericht. Der Bericht wird an alle in die interne Evaluation<br />

einbezogenen Personen weitergeleitet.<br />

(6) Der gutachterliche Bericht wird bei Evaluationsverfahren einer oder mehrerer<br />

Fachrichtungen von den Angehörigen der Einrichtung sowie im Fakultätsrat<br />

/ in den Fakultätsräten auswertend diskutiert. Bei Evaluationsverfahren<br />

einer Querschnittsaufgabe wird der Bericht von den betroffenen Akteuren<br />

und im Akademischen Senat / Ausschuss des Akademischen Senates<br />

für Studium, Lehre und Evaluation auswertend diskutiert. Zu der auswer-<br />

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