Curricula neu denken - Universität Rostock
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(7) Die Absolventenbefragung der <strong>Universität</strong> (§ 9) sowie Lehrveranstaltungsbewertungen<br />
(§ 10) ergänzen die interne Evaluation.<br />
§ 6<br />
Externe Evaluation<br />
(1) Die externe Evaluation dient der Begutachtung von Studium und Lehre<br />
einer Fachrichtung oder einer Querschnittsaufgabe durch Experten, die<br />
nicht der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> angehören.<br />
(2) Den Rahmen für die externe Evaluation gibt das im Verbund Norddeutscher<br />
<strong>Universität</strong>en (§ 8) entwickelte Verfahrensmodell vor.<br />
(3) Mit der externen Evaluation wird eine Gutachterkommission beauftragt,<br />
der mindestens drei und maximal sechs Gutachtende angehören. Die Gutachtenden<br />
sollen ausgewiesene Expertinnen / Experten der zu evaluierenden<br />
Fachrichtung bzw. Querschnittsaufgabe sein. Neben Lehrenden sollen<br />
der Kommission auch je eine Vertreterin / ein Vertreter der Studierenden<br />
und der Berufspraxis angehören. Die Lehrenden und die Studentin / der<br />
Student dürfen nicht von einer Hochschule des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern stammen und in keiner engen Beziehung zu Angehörigen der<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> stehen. Die Kommission wird durch die Rektorin / den<br />
Rektor berufen; bei Evaluationsverfahren einer Fachrichtung erfolgt die<br />
Berufung im Benehmen mit der jeweiligen Arbeitsgruppe Evaluation.<br />
(4) Die externe Evaluation erfolgt durch einen in der Regel ein- bis zweitägigen<br />
Vor-Ort-Besuch der Gutachterkommission. Im Verlauf des Vor-<br />
Ort-Besuchs führt die Kommission Gespräche mit Angehörigen der jeweiligen<br />
Einrichtung bzw. mit Akteuren der zu evaluierenden Querschnittsaufgabe.<br />
Bei Evaluationsverfahren einer Fachrichtung werden insbesondere<br />
Gespräche mit Professorinnen / Professoren, wissenschaftlichen und technischen<br />
Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern, Studierenden sowie mit den Leitungen<br />
der <strong>Universität</strong> und der Fakultät geführt. Grundlage der Gespräche<br />
ist der Evaluationsbericht, der der Gutachterkommission zur Kenntnis gegeben<br />
wird.<br />
(5) Im Anschluss an den Vor-Ort-Besuch verfasst die Gutachterkommission<br />
einen gutachterlichen Bericht. Der Bericht wird an alle in die interne Evaluation<br />
einbezogenen Personen weitergeleitet.<br />
(6) Der gutachterliche Bericht wird bei Evaluationsverfahren einer oder mehrerer<br />
Fachrichtungen von den Angehörigen der Einrichtung sowie im Fakultätsrat<br />
/ in den Fakultätsräten auswertend diskutiert. Bei Evaluationsverfahren<br />
einer Querschnittsaufgabe wird der Bericht von den betroffenen Akteuren<br />
und im Akademischen Senat / Ausschuss des Akademischen Senates<br />
für Studium, Lehre und Evaluation auswertend diskutiert. Zu der auswer-<br />
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