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Curricula neu denken - Universität Rostock

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3. curricula gestalten<br />

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3.3 Studien- und Prüfungsordnungen <strong>neu</strong> gestalten – Musterprüfungsordnungen<br />

für Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

für jeden studiengang ist eine Prüfungsordnung sowie eine studienordnung zu erstellen. Wesentlich für<br />

die gestaltung der Ordnungen ist das gesetz über die hochschulen des landes mecklenburg-Vorpommern<br />

(landeshochschulgesetz – lhg m-V). es regelt studienziele, regelstudienzeiten, Prüfungen etc.<br />

und legt mindestanforderungen an Prüfungs- und studienordnungen (u. a. in den §§ 38 und 39) fest.<br />

Prüfungsordnungen (mit Prüfungsplan und diploma supplement) und studienordnungen (mit studienplan<br />

und modulhandbuch) sind von der universität rostock als satzung zu beschließen und dem bildungsministerium<br />

m-V anzuzeigen (siehe zum genehmigungsverfahren auch Kap. 2.).<br />

angesichts der in den Prüfungsordnungen zu regelnden detailfülle hat die universität rostock für bachelor-<br />

und masterstudiengänge musterprüfungsordnungen entwickelt. in diesen finden sie sowohl<br />

verbindliche als auch für den jeweiligen studiengang zu gestaltende regelungsbedarfe. sie enthalten<br />

zudem hinweise auf zugrunde liegende rahmenregelungen. sie bieten damit Orientierungsmöglichkeiten<br />

über rechtliche regulierungen und entscheidungsfreiräume. im landesrecht ist eine fülle von<br />

Vorgaben enthalten, dennoch ergeben sich auf bundesebene (KmK) oder durch die art und Weise der<br />

genehmigungspraxis des bildungsministeriums immer wieder änderungen. die musterprüfungsordnungen<br />

werden in der senatskommission für studium, lehre und evaluation abgestimmt, was nicht immer<br />

zeitnah und nicht bei jeder einzelnen änderung erfolgen kann. daher ist es sinnvoll, sich zu einem sehr<br />

frühen Zeitpunkt vor der erstellung von Prüfungsordnungen vom ZQs beraten zu lassen. Zur Orientierung<br />

über den regelungsbedarf finden sie als anlage musterprüfungsordnungen für bachelor- und masterstudiengänge<br />

in form ihrer arbeitsfassung 02/2010.<br />

im gegensatz zu Prüfungsordnungen unterscheiden sich studienordnungen wesentlich stärker voneinander.<br />

eine musterstudienordnung im klassischen sinn wäre daher nicht sinnvoll, eine art anleitungshilfe<br />

zum erstellen von studienordnungen ist geplant. die grundlegenden regelungen finden sie im lhg m-V,<br />

teil 4 „lehre, studium und Prüfungen“ (siehe Punkt 5 dieser materialien „nationale Vorgaben).<br />

das ZQs berät sie gern zur gestaltung von studien- und Prüfungsordnungen.<br />

ansprechpartnerinnen sind:<br />

dr. sabine teichmann tel.: 0381 / 498-1240 sabine.teichmann@uni-rostock.de<br />

dr. Kathrin baumgarten tel.: 0381 / 498-1238 kathrin.baumgarten@uni-rostock.de<br />

Dorothea Rieck tel.: 0381 / 498-1244 dorothea.rieck@uni-rostock.de<br />

antje mayer tel.: 0381 / 498-1243 antje.mayer@uni-rostock.de<br />

als anlagen finden sie:<br />

• musterprüfungsordnung für bachelorstudiengänge der universität rostock<br />

• musterprüfungsordnung für masterstudiengänge der universität rostock<br />

• formatierungshinweise für die Prüfungsordnungen<br />

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curricula <strong>neu</strong> <strong>denken</strong> – materialien zu studienreform und Qualitätssicherung in der lehre an der universität rostock<br />

herausgegeben vom Zentrum für Qualitätssicherung in studium und Weiterbildung, Oktober 2010

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