Curricula neu denken - Universität Rostock
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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />
Im Interesse der internationalen Reputation und der<br />
Akzeptanz der Masterabschlüsse durch den Arbeitsmarkt<br />
ist ein hohes fachliches und wissenschaftliches<br />
Niveau, das mindestens dem der eingeführten<br />
Diplomabschlüsse entsprechen muss, zu gewährleisten.<br />
Deshalb soll das Studium im Masterstudiengang<br />
von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen<br />
abhängig gemacht werden. Die Zugangsvoraussetzungen<br />
sind Gegenstand der Akkreditierung. Die<br />
Länder können sich die Genehmigung der Zugangskriterien<br />
vorbehalten.<br />
2.2. Übergänge<br />
Übergänge zwischen den Studiengängen gem. § 18<br />
HRG und den Bachelor- und Masterstudiengängen<br />
gem. § 19 HRG …<br />
2.5. Anrechnung<br />
Hinsichtlich der Anrechnung von außerhalb des<br />
Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten<br />
auf ein Hochschulstudium wird auf den entsprechenden<br />
Beschluss der Kultusministerkonferenz<br />
vom 28.06.2002 hingewiesen, der i n seiner jeweils<br />
aktuellen Fassung Bestandteil dieser ländergemeinsamen<br />
Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge<br />
ist.<br />
A.3. Studiengangsprofile<br />
Vorbemerkung<br />
International ist es weit ve rbreitet, bei den Bachelor-<br />
und Masterstudiengängen zwischen einem „ stärker<br />
anwendungsorientierten“ und e inem „stärker forschungsorientierten“<br />
Profil zu unterscheiden. Allerdings<br />
ist e s ausreichend, wenn die Differenzierung<br />
Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen<br />
können für den Zugang oder die Zulassung zu Masterstudiengängen<br />
weitere Voraussetzungen bestimmt<br />
werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind Geg enstand<br />
der Akkreditierung. Die Länder können sich die<br />
Genehmigung der Zugangskriterien vorbehalten.<br />
2.2. Übergänge<br />
Übergänge zwischen den Studiengängen der unterschiedlichen<br />
Graduierungssysteme …..<br />
2.5. Anrechnung<br />
2.5. ist gestrichen, siehe dafür 1.3<br />
weggefallen<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />
<strong>neu</strong>:<br />
explizite Unterscheidung zwischen<br />
Zugangkriterien zur Qualitätssicherung<br />
und Zulassungskriterien<br />
aus Kapazitätsgründen<br />
weitere Voraussetzungen sind kein<br />
muss mehr<br />
Stand: 16.03.2010<br />
bereits im Umsetzungsprozess<br />
Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien<br />
bzgl. zentraler Vorgaben<br />
(Modularisierungskonzept)<br />
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