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Curricula neu denken - Universität Rostock

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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />

Im Interesse der internationalen Reputation und der<br />

Akzeptanz der Masterabschlüsse durch den Arbeitsmarkt<br />

ist ein hohes fachliches und wissenschaftliches<br />

Niveau, das mindestens dem der eingeführten<br />

Diplomabschlüsse entsprechen muss, zu gewährleisten.<br />

Deshalb soll das Studium im Masterstudiengang<br />

von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen<br />

abhängig gemacht werden. Die Zugangsvoraussetzungen<br />

sind Gegenstand der Akkreditierung. Die<br />

Länder können sich die Genehmigung der Zugangskriterien<br />

vorbehalten.<br />

2.2. Übergänge<br />

Übergänge zwischen den Studiengängen gem. § 18<br />

HRG und den Bachelor- und Masterstudiengängen<br />

gem. § 19 HRG …<br />

2.5. Anrechnung<br />

Hinsichtlich der Anrechnung von außerhalb des<br />

Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten<br />

auf ein Hochschulstudium wird auf den entsprechenden<br />

Beschluss der Kultusministerkonferenz<br />

vom 28.06.2002 hingewiesen, der i n seiner jeweils<br />

aktuellen Fassung Bestandteil dieser ländergemeinsamen<br />

Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

ist.<br />

A.3. Studiengangsprofile<br />

Vorbemerkung<br />

International ist es weit ve rbreitet, bei den Bachelor-<br />

und Masterstudiengängen zwischen einem „ stärker<br />

anwendungsorientierten“ und e inem „stärker forschungsorientierten“<br />

Profil zu unterscheiden. Allerdings<br />

ist e s ausreichend, wenn die Differenzierung<br />

Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen<br />

können für den Zugang oder die Zulassung zu Masterstudiengängen<br />

weitere Voraussetzungen bestimmt<br />

werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind Geg enstand<br />

der Akkreditierung. Die Länder können sich die<br />

Genehmigung der Zugangskriterien vorbehalten.<br />

2.2. Übergänge<br />

Übergänge zwischen den Studiengängen der unterschiedlichen<br />

Graduierungssysteme …..<br />

2.5. Anrechnung<br />

2.5. ist gestrichen, siehe dafür 1.3<br />

weggefallen<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />

<strong>neu</strong>:<br />

explizite Unterscheidung zwischen<br />

Zugangkriterien zur Qualitätssicherung<br />

und Zulassungskriterien<br />

aus Kapazitätsgründen<br />

weitere Voraussetzungen sind kein<br />

muss mehr<br />

Stand: 16.03.2010<br />

bereits im Umsetzungsprozess<br />

Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien<br />

bzgl. zentraler Vorgaben<br />

(Modularisierungskonzept)<br />

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