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Curricula neu denken - Universität Rostock

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(4) Die Absolventenbefragung der <strong>Universität</strong> kann durch Befragungen auf<br />

Ebene einzelner Fachrichtungen ergänzt werden.<br />

§ 10<br />

Lehrveranstaltungsbewertung<br />

(1) Die Bewertung von Lehrveranstaltungen durch Studierende dient der<br />

Rückmeldung über Inhalt und Form einer Lehrveranstaltung an die jeweilige<br />

Lehrende / den jeweiligen Lehrenden und der Sicherung der Qualität<br />

von Studium und Lehre.<br />

(2) Die regelmäßige Durchführung von Bewertungen von mindestens einer<br />

ihrer Lehrveranstaltungen im Studienjahr ist für alle Lehrenden verpflichtend.<br />

(3) Die Durchführung von obligatorischen Lehrveranstaltungsbewertungen<br />

wird durch das Dekanat der zuständigen Fakultät bzw. durch die Leitung<br />

der zuständigen zentralen Einrichtung beschlossen. Der Beschluss muss regeln,<br />

welche Lehrveranstaltungen zu bewerten sind und wie die Ergebnisse<br />

zu veröffentlichen sind. Vertreter der Studierenden sind bei der Planung in<br />

angemessener Weise zu beteiligen. Das studentische Mitglied des Leitungsstabes<br />

der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> kann einbezogen werden.<br />

(4) Die Evaluationsbeauftragte / der Evaluationsbeauftragte berät Lehrende<br />

und Einrichtungen der <strong>Universität</strong> bei der Durchführung von Lehrveranstaltungsbewertungen.<br />

Die Studiendekanin / der Studiendekan einer Fakultät<br />

ist für die Durchführung von obligatorischen Lehrveranstaltungsbewertungen<br />

an dieser Fakultät verantwortlich und erstattet dem Prorektor für Studium,<br />

Lehre und Evaluation jährlich einen Bericht über die Durchführung<br />

und die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen.<br />

(5) Für die Durchführung einer Lehrveranstaltungsbewertung gilt allgemein:<br />

– Sie erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen oder elektronischen<br />

Befragung; die Befragung ist anonym und kann mehrfach durchgeführt<br />

werden.<br />

– Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung werden in der bewerteten<br />

Lehrveranstaltung und ggf. in den zuständigen Gremien unter<br />

Einbeziehung der Studierendenvertreter diskutiert.<br />

– Die Ergebnisse werden gemäß § 11 Abs. 4 und 5 veröffentlicht.<br />

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