Curricula neu denken - Universität Rostock
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(2.3.), während die <strong>Universität</strong> den Studiengang anbietet (2.4). In diesem Fall müsste das<br />
staatliche Prüfungsamt das DS ausstellen. Eine weitere Ausnahme bilden gemeinsame<br />
Studienprogramme, Doppeldiplome und ähnliche Formen von Studienprogrammen (siehe<br />
unten).<br />
- Typen sind: Fachhochschulen, <strong>Universität</strong>en und Kunst- und Musikhochschulen<br />
- Trägerschaften sind: privat, staatlich und staatlich anerkannt<br />
Punkt 2.5<br />
- Sprache des Studienprogramms<br />
Inhaltsbereich 3<br />
Punkt 3.1<br />
- Folgende Bezeichnungen sind für die Level der Abschlüsse einzusetzen:<br />
o Diplom (FH) - Hochschulabschluss erster Ebene - first level degree<br />
o Diplom (Uni) - Hochschulabschluss zweiter Ebene - second level degree<br />
o Bachelor - Erster Hochschulabschluss - first degree<br />
o Master - Zweiter Hochschulabschluss - second degree<br />
o Promotion - Doktorgrad - doctoral degree<br />
- Bei allen Abschlüssen kann man „with thesis“ bzw. „by research with thesis“ (oberhalb der<br />
Bachelorebene) hinzufügen.<br />
- Bei Masterstudiengängen ist die Nennung des Profiltyps „forschungsorientiert“ oder<br />
„anwendungsorientiert“ möglich.<br />
Punkt 3.2<br />
- Hier sollen die Regelstudienzeit in Jahren, die Workload und die ECTS-Kreditpunkte (ECTS-<br />
Credits) angegeben werden.<br />
Punkt 3.3<br />
- Es ist möglich auf Punkt 8.7 zu verweisen. Zusätzlich sind weitere besondere<br />
Zugangsvoraussetzungen (z. B. Praktikum, Sprachkenntnisse, Eignungstest etc.) anzugeben.<br />
Inhaltsbereich 4<br />
Punkt 4.1<br />
- Der Punkt 4.1 bezieht sich auf den Studiengang und nicht auf die einzelne Studierende/den<br />
einzelnen Studierenden. Die Hochschule legt die Modalität (Vollzeit, Teilzeit usw.) für den<br />
Studiengang fest.<br />
Punkt 4.2<br />
- Punkt 4.2 bildet den Kern des DS. Es sollen die Mindestanforderungen für den Erwerb des<br />
Abschlusses angegeben werden. Punkt 4.2 ist nicht individualisiert und soll keine Auflistung der<br />
Module sein.<br />
- In Punkt 4.2 geht es vor allem um eine Beschreibung des Qualifikationsprofils der<br />
Absolventin/des Absolventen dieses konkreten Studiengangs, welche Lernergebnisse erzielt<br />
und welche Kompetenzen erworben wurden, das heißt, was sie oder er kann und weiß,<br />
nachdem die Absolventin/der Absolvent dieses Programm durchlaufen hat. Der Studiengang<br />
soll unabhängig von der konkreten Absolventin/vom konkreten Absolventen beschrieben<br />
werden.<br />
- Genaue Angaben, die zur Definition des Studiengangs und des erfolgreichen Abschlusses<br />
nützlich sind, also zu allen besonderen Merkmalen, wie Lernziele, Qualifikationen,<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/ZQS, Stand: 10/2010 Seite 2 von 4