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Curricula neu denken - Universität Rostock

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(2.3.), während die <strong>Universität</strong> den Studiengang anbietet (2.4). In diesem Fall müsste das<br />

staatliche Prüfungsamt das DS ausstellen. Eine weitere Ausnahme bilden gemeinsame<br />

Studienprogramme, Doppeldiplome und ähnliche Formen von Studienprogrammen (siehe<br />

unten).<br />

- Typen sind: Fachhochschulen, <strong>Universität</strong>en und Kunst- und Musikhochschulen<br />

- Trägerschaften sind: privat, staatlich und staatlich anerkannt<br />

Punkt 2.5<br />

- Sprache des Studienprogramms<br />

Inhaltsbereich 3<br />

Punkt 3.1<br />

- Folgende Bezeichnungen sind für die Level der Abschlüsse einzusetzen:<br />

o Diplom (FH) - Hochschulabschluss erster Ebene - first level degree<br />

o Diplom (Uni) - Hochschulabschluss zweiter Ebene - second level degree<br />

o Bachelor - Erster Hochschulabschluss - first degree<br />

o Master - Zweiter Hochschulabschluss - second degree<br />

o Promotion - Doktorgrad - doctoral degree<br />

- Bei allen Abschlüssen kann man „with thesis“ bzw. „by research with thesis“ (oberhalb der<br />

Bachelorebene) hinzufügen.<br />

- Bei Masterstudiengängen ist die Nennung des Profiltyps „forschungsorientiert“ oder<br />

„anwendungsorientiert“ möglich.<br />

Punkt 3.2<br />

- Hier sollen die Regelstudienzeit in Jahren, die Workload und die ECTS-Kreditpunkte (ECTS-<br />

Credits) angegeben werden.<br />

Punkt 3.3<br />

- Es ist möglich auf Punkt 8.7 zu verweisen. Zusätzlich sind weitere besondere<br />

Zugangsvoraussetzungen (z. B. Praktikum, Sprachkenntnisse, Eignungstest etc.) anzugeben.<br />

Inhaltsbereich 4<br />

Punkt 4.1<br />

- Der Punkt 4.1 bezieht sich auf den Studiengang und nicht auf die einzelne Studierende/den<br />

einzelnen Studierenden. Die Hochschule legt die Modalität (Vollzeit, Teilzeit usw.) für den<br />

Studiengang fest.<br />

Punkt 4.2<br />

- Punkt 4.2 bildet den Kern des DS. Es sollen die Mindestanforderungen für den Erwerb des<br />

Abschlusses angegeben werden. Punkt 4.2 ist nicht individualisiert und soll keine Auflistung der<br />

Module sein.<br />

- In Punkt 4.2 geht es vor allem um eine Beschreibung des Qualifikationsprofils der<br />

Absolventin/des Absolventen dieses konkreten Studiengangs, welche Lernergebnisse erzielt<br />

und welche Kompetenzen erworben wurden, das heißt, was sie oder er kann und weiß,<br />

nachdem die Absolventin/der Absolvent dieses Programm durchlaufen hat. Der Studiengang<br />

soll unabhängig von der konkreten Absolventin/vom konkreten Absolventen beschrieben<br />

werden.<br />

- Genaue Angaben, die zur Definition des Studiengangs und des erfolgreichen Abschlusses<br />

nützlich sind, also zu allen besonderen Merkmalen, wie Lernziele, Qualifikationen,<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/ZQS, Stand: 10/2010 Seite 2 von 4

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