Curricula neu denken - Universität Rostock
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Punkt 4.3<br />
Kompetenzen und offizielle Zielsetzungen, aber auch ob Pflichtveranstaltungen oder -praktika<br />
zu absolvieren sind, welche Regelungen für Abschlussarbeiten bestehen etc., sollen hier<br />
gemacht werden.<br />
- Im Punkt 4.3 sind entweder integriert oder durch Verweis auf ein zweites Dokument (Transcript<br />
of Records/Datenabschrift) die von der/dem individuellen Studierenden belegten<br />
Module/Lehrveranstaltungen und Thema der Abschlussarbeit jeweils mit Kreditpunkten und<br />
Note aufzuführen.<br />
Punkt 4.4<br />
- Ein Verweis auf Punkt 8.6 ist ausreichend, wenn die Fakultät/der Fachbereich das<br />
Notensystem/Grading aus 8.6 verwendet. Werden Noten nach einem anderen Prinzip<br />
vergeben, ist dieses Prinzip an dieser Stelle kurz zu erläutern.<br />
Punkt 4.5<br />
- Die Gesamtbewertung umfasst die Gesamtnote und eine relative Note (ECTS-Note).<br />
- Empfohlen wird die Gewichtung einzelner Studienleistungen und/oder Teilprüfungen für das<br />
Gesamtergebnis ergänzend anzugeben.<br />
Inhaltsbereich 5<br />
Punkt 5.1<br />
- Gültiger Standardtext für Bachelor und Master ist: „Qualifiziert zur Bewerbung/zur Aufnahme<br />
eines [Masterstudiums oder einer Promotion]“/“Qualifies to apply for admission for [Master and<br />
doctoral studies]“.<br />
Punkt 5.2<br />
- Punkt 5.2 bezeichnet den beruflichen Status im Sinne der formalen Berechtigung zur Aufnahme<br />
eines bestimmten, in der Regel regulierten, Berufes. Dies ist davon abhängig, ob mit dem<br />
Erwerb eines akademischen Grades automatisch die geschützte Amts- oder<br />
Berufsbezeichnung erworben wird. Zum Beispiel hat der Abschluss Diplom-<br />
Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter (staatlich geprüft) die Aufnahme einer Tätigkeit als<br />
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter gestattet.<br />
Inhaltsbereich 6<br />
Punkt 6.1<br />
- Hier besteht Raum für zusätzliche Angaben, die bisher im DS nicht erwähnt wurden, aber<br />
relevant sein können, wenn Art, Stufe, Inhalte und Verwendung der erworbenen Qualifikationen<br />
deutlich werden sollen. Dazu können gehören: Auslandsaufenthalte, erfolgreich absolvierte<br />
Praktika, Mitarbeit an Publikationen, Tutorentätigkeiten, Zusatzqualifikationen etc.<br />
- Die aufgeführten Aktivitäten etc. müssen auf jeden Fall zu einem Zeitpunkt stattgefunden<br />
haben, zu dem die/der Studierende auch in dem Studiengang eingeschrieben war, und sie<br />
müssen für die akademische Qualifikation relevant sein.<br />
- Die HRK empfiehlt so viele Zusatzinformationen über die Absolventin/den Absolventen wie<br />
möglich zu geben.<br />
Punkt 6.2<br />
- Mögliche Quellen sind die Homepage der Institution/Hochschule (www.uni-rostock.de), der<br />
Fachbereiche, Fakultäten und Institute oder Internetadressen von anderen Instituten mit<br />
relevanten Informationen und zum nationalen System (Verweis auf Punkt 8.8 Anhang zum DS).<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/ZQS, Stand: 10/2010 Seite 3 von 4