04.06.2013 Aufrufe

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Punkt 4.3<br />

Kompetenzen und offizielle Zielsetzungen, aber auch ob Pflichtveranstaltungen oder -praktika<br />

zu absolvieren sind, welche Regelungen für Abschlussarbeiten bestehen etc., sollen hier<br />

gemacht werden.<br />

- Im Punkt 4.3 sind entweder integriert oder durch Verweis auf ein zweites Dokument (Transcript<br />

of Records/Datenabschrift) die von der/dem individuellen Studierenden belegten<br />

Module/Lehrveranstaltungen und Thema der Abschlussarbeit jeweils mit Kreditpunkten und<br />

Note aufzuführen.<br />

Punkt 4.4<br />

- Ein Verweis auf Punkt 8.6 ist ausreichend, wenn die Fakultät/der Fachbereich das<br />

Notensystem/Grading aus 8.6 verwendet. Werden Noten nach einem anderen Prinzip<br />

vergeben, ist dieses Prinzip an dieser Stelle kurz zu erläutern.<br />

Punkt 4.5<br />

- Die Gesamtbewertung umfasst die Gesamtnote und eine relative Note (ECTS-Note).<br />

- Empfohlen wird die Gewichtung einzelner Studienleistungen und/oder Teilprüfungen für das<br />

Gesamtergebnis ergänzend anzugeben.<br />

Inhaltsbereich 5<br />

Punkt 5.1<br />

- Gültiger Standardtext für Bachelor und Master ist: „Qualifiziert zur Bewerbung/zur Aufnahme<br />

eines [Masterstudiums oder einer Promotion]“/“Qualifies to apply for admission for [Master and<br />

doctoral studies]“.<br />

Punkt 5.2<br />

- Punkt 5.2 bezeichnet den beruflichen Status im Sinne der formalen Berechtigung zur Aufnahme<br />

eines bestimmten, in der Regel regulierten, Berufes. Dies ist davon abhängig, ob mit dem<br />

Erwerb eines akademischen Grades automatisch die geschützte Amts- oder<br />

Berufsbezeichnung erworben wird. Zum Beispiel hat der Abschluss Diplom-<br />

Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter (staatlich geprüft) die Aufnahme einer Tätigkeit als<br />

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter gestattet.<br />

Inhaltsbereich 6<br />

Punkt 6.1<br />

- Hier besteht Raum für zusätzliche Angaben, die bisher im DS nicht erwähnt wurden, aber<br />

relevant sein können, wenn Art, Stufe, Inhalte und Verwendung der erworbenen Qualifikationen<br />

deutlich werden sollen. Dazu können gehören: Auslandsaufenthalte, erfolgreich absolvierte<br />

Praktika, Mitarbeit an Publikationen, Tutorentätigkeiten, Zusatzqualifikationen etc.<br />

- Die aufgeführten Aktivitäten etc. müssen auf jeden Fall zu einem Zeitpunkt stattgefunden<br />

haben, zu dem die/der Studierende auch in dem Studiengang eingeschrieben war, und sie<br />

müssen für die akademische Qualifikation relevant sein.<br />

- Die HRK empfiehlt so viele Zusatzinformationen über die Absolventin/den Absolventen wie<br />

möglich zu geben.<br />

Punkt 6.2<br />

- Mögliche Quellen sind die Homepage der Institution/Hochschule (www.uni-rostock.de), der<br />

Fachbereiche, Fakultäten und Institute oder Internetadressen von anderen Instituten mit<br />

relevanten Informationen und zum nationalen System (Verweis auf Punkt 8.8 Anhang zum DS).<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/ZQS, Stand: 10/2010 Seite 3 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!