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Curricula neu denken - Universität Rostock

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Inhaltsbereich 7<br />

Punkt 7<br />

- Unentbehrlich sind:<br />

• Datum des DS,<br />

• Auflistung der Dokumente, auf die Bezug genommen wird (Urkunde über die<br />

Verleihung des Grades, Prüfungszeugnis, Transcript), einschließlich deren<br />

Ausstellungsdatum,<br />

• Name, Unterschrift, offizielle Funktion (Stellenbezeichnung, Position) der/des<br />

Ausstellenden und<br />

• Offizieller Stempel/Siegel der/des Ausstellenden (Dienstsiegel).<br />

Inhaltsbereich 8<br />

Punkt 8<br />

- Punkt 8 ist in Abstimmung zwischen der KMK und der HRK erarbeitet worden und existiert in<br />

einer einheitlichen Fassung für alle Hochschulen in Deutschland. Eine Änderung der<br />

einheitlichen Darstellung des Bildungssystems ist aus diesem Grund nicht eigenständig<br />

möglich. Es ist darauf zu achten, die aktuell gültige Version der „Angaben zum nationalen<br />

Hochschulsystem“/des „National Statement“ zu verwenden.<br />

Die äußere Form<br />

- Neben der englischen Standardversion („widely spoken European language“) wird eine<br />

deutsche Version des DS ausgestellt (zwei separate Dokumente).<br />

- Das DS ist ein einheitliches Dokument, das aus mehren Seiten besteht. Bezüglich der<br />

Fälschungssicherheit empfiehlt die HRK daher jede Seite mit einer Unterschrift zu versehen.<br />

Möglich ist auch speziell entwickeltes Papier zu verwenden oder die Seiten fälschungssicher<br />

durch einen Lochknipser zu verbinden.<br />

Besonderheiten bei gemeinsamen Studienprogrammen<br />

- Wird ein Abschluss von mehreren Hochschulen gemeinsam vergeben, das heißt ein Zeugnis<br />

und nicht mehrere sich aufeinander beziehende Abschlüsse, ist es schlüssig, wenn alle<br />

Hochschulen im Kopf des DS erscheinen.<br />

- In Punkt 2.1 wäre es angebracht, den Grad anzugeben und als Erläuterung dazufügen, das es<br />

sich um einen gemeinsamen Abschluss handelt.<br />

- Bei gemeinsamen Studienprogrammen, „Doppeldiplom-Programmen“ und ähnlichen Formen<br />

der Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen finden Teile des Studiums an einer<br />

anderen Hochschule statt. In solchen Fällen sollten keine getrennten Angaben zu „verleihender“<br />

und programmausführender“ Institution gemacht werden (Punkt 2.3 und 2.4). Stattdessen soll<br />

hier ein Hinweis auf den Charakter des Studienprogramms und die ausländische<br />

Partnerhochschule als Zusatz zur Bezeichnung der Qualifikation gegeben werden.<br />

- Unter Punkt 4.2 und Punkt 4.3 (und ggf. Punkt 6.1) können Erläuterungen über Inhalte und<br />

Ziele des Studiums sowie Informationen darüber, welche Abschnitte an welchem Standort<br />

studiert wurden, erfolgen.<br />

- Im Inhaltsbereich 8 ist es konsequent Informationen zu allen beteiligten Bildungseinrichtungen<br />

zu machen. Falls dies nicht möglich ist, sollte zumindest eine kurze Information darüber<br />

erfolgen, wie sich der Abschluss zu den Abschlüssen des nationalen Systems der vier Länder<br />

hinsichtlich damit einhergehender hochschul- und berufsrechtlicher Ansprüche verhält.<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/ZQS, Stand: 10/2010 Seite 4 von 4

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