04.06.2013 Aufrufe

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 11<br />

Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten<br />

(1) Zu Zwecken der Evaluation können folgende Daten gemäß Anlage 1 erhoben<br />

werden:<br />

1. Studienbezogene Daten<br />

2. Lehrbezogene Daten<br />

3. Daten zum wissenschaftlichen Nachwuchs<br />

4. Forschungsbezogene Daten<br />

5. Gruppenspezifische und soziale Daten von Studierenden und<br />

wissenschaftlichem Nachwuchs<br />

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch Auswertung der<br />

erhobenen Daten. Sie ist auf den vorab festgelegten Evaluationszweck zu<br />

beschränken.<br />

(3) Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Auswertung von Evaluationsergebnissen<br />

im Rahmen der Zuständigkeit der empfangenen Stelle. Die Weitergabe<br />

von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich nur mit Einwilligung<br />

der Betroffenen zulässig oder, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist, innerhalb der Hochschule nur für die Erreichung des Evaluationszweckes.<br />

In Konfliktfällen entscheidet die Rektorin oder der Rektor der <strong>Universität</strong><br />

nach Stellungnahme der oder des Datenschutzbeauftragten.<br />

(4) Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertungen werden anonymisiert<br />

hochschulintern veröffentlicht. Die Bezeichnung der Lehrveranstaltung und<br />

die Namen der Lehrenden bleiben ungenannt. Andere Formen der Veröffentlichung<br />

bedürfen der Zustimmung der betroffenen Lehrenden.<br />

(5) Die nach dieser Ordnung erhobenen personenbezogenen Daten sind zu löschen,<br />

sobald ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der durchgeführten<br />

Evaluation nicht mehr erforderlich ist, spätestens nach einem<br />

Jahr. In Ausnahmefällen ist zu prüfen, ob eine weitere personenbezogene<br />

Speicherung notwendig ist. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind zu dokumentieren.<br />

Archivrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.<br />

(6) Ergebnisse der Evaluationen können im Rahmen des Akademischen Controllings<br />

oder im Rahmen von Akkreditierungen verwendet werden. Diesbezüglich<br />

gelten die Absätze 2 bis 5 analog.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!