Curricula neu denken - Universität Rostock
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tenden Diskussion werden Mitglieder der Gutachterkommission eingeladen.<br />
§ 7<br />
Evaluationsvereinbarung und Veröffentlichung<br />
(1) Der Nachhaltigkeit der Evaluation dient die Vereinbarung zur Sicherung<br />
und Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre (Evaluationsvereinbarung).<br />
Sie wird im Anschluss an das einzelne Evaluationsverfahren einer<br />
oder mehrerer Fachrichtungen zwischen der Rektorin / dem Rektor und der<br />
jeweiligen Dekanin/Studiendekanin / dem jeweiligen Dekan/Studiendekan<br />
oder Dekanen/Studiendekanen geschlossen und ist Teil der Zielvereinbarung<br />
zwischen der <strong>Universität</strong>sleitung und der Fakultät / den Fakultäten.<br />
(2) Die Evaluationsvereinbarung setzt Ziele und benennt Maßnahmen, die aus<br />
den Evaluationsergebnissen abgeleitet werden. Sie führt Verantwortliche<br />
und Termine für die Umsetzung der einzelnen Punkte der Evaluationsvereinbarung<br />
an.<br />
(3) Die Evaluationsvereinbarung basiert auf einem Entwurf, den die Dekanin/Studiendekanin<br />
/ der Dekan/Studiendekan bzw. die Dekane/Studiendekane<br />
der Rektorin / dem Rektor zur Verhandlung vorlegt / vorlegen.<br />
Die endgültige Evaluationsvereinbarung bedarf vor der Unterzeichnung<br />
der Zustimmung des Fakultätsrates / der Fakultätsräte.<br />
(4) Die Evaluationsvereinbarung kann die Vergabe einer Anschubfinanzierung<br />
für Reformmaßnahmen aus dem Evaluationsfonds vorsehen.<br />
(5) Die Evaluationsvereinbarung hat in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren.<br />
Die Evaluationsbeauftragte / der Evaluationsbeauftragte begleitet die<br />
Umsetzung der Vereinbarung. Der Stand der Umsetzung wird zwischen<br />
den Unterzeichnenden in einem Folgegespräch zwölf Monate nach Unterzeichnung<br />
und einem Abschlussgespräch zwei Jahre nach Unterzeichnung<br />
thematisiert. Die Evaluationsvereinbarung kann für den Fall der Nicht-<br />
Erfüllung vereinbarter Maßnahmen Sanktionen vorsehen.<br />
(6) Nach Unterzeichnung der Evaluationsvereinbarung wird das abgeschlossene<br />
Evaluationsverfahren in einer Veröffentlichung des Verbunds Norddeutscher<br />
<strong>Universität</strong>en dokumentiert. Die Veröffentlichung enthält eine Darstellung<br />
des Verfahrens, eine Zusammenfassung des Evaluationsberichtes,<br />
den gutachterlichen Bericht, die Evaluationsvereinbarung und eine Stellungnahme<br />
der betroffenen Einrichtung. Die Veröffentlichung wird durch<br />
die Evaluationsbeauftragte / den Evaluationsbeauftragten vorbereitet.<br />
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