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Curricula neu denken - Universität Rostock

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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />

2. Erläuterungen zu den Modulbeschreibungen<br />

2. e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />

Die studienbegleitenden Prüfungen, auf deren<br />

Grundlage Leistungspunkte erworben werden, sollen<br />

beschrieben sein. Sofern Module Prüfungsvorleistungen<br />

vorsehen (Semesterarbeiten, Exkursionsberichte,<br />

Hausarbeiten u.a.), müssen diese nach Art<br />

und Umfang beschrieben sein. Für j ede studienbegleitende<br />

Prüfung ist festzulegen, ob es sich um eine<br />

mündliche oder schriftliche Prüfung handelt, einen<br />

Vortrag oder eine Hausarbeit. Möglichkeiten der<br />

Kompensation innerhalb einer Modulprüfung, die sich<br />

aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt,<br />

sind in der Prüfungsordnung zu regeln<br />

2. f) Leistungspunkte und Noten<br />

… Neben der Note auf der Grundlage der deutschen<br />

Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich<br />

auch eine relative Note entsprechend der<br />

nachfolgenden ECTSBewertungsskala auszuweisen:<br />

A die besten 10 % usw.<br />

…<br />

Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note<br />

für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne<br />

Module kann sie - soweit d ies möglich und ein entsprechender<br />

Bedarf gegeben ist (z. B. bei Wechsel<br />

an eine ausländische Hochschule) - fakultativ ausgewiesen<br />

werden<br />

2. e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />

Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />

(insbesondere: Prüfungen, Teilnahmenachweise<br />

...) sollen beschrieben sein. Insbesondere sind<br />

Prüfungsart (z. B. mündliche oder schriftliche Prüfung,<br />

Vortrag, Hausarbeit ...) sowie Umfang und Dauer der<br />

Prüfung festzulegen. Möglichkeiten der Kompensation<br />

sind in der Prüfungsordnung zu regeln.<br />

2. f) Leistungspunkte und Noten<br />

... Neben der Note auf der Grundlage der deutschen<br />

Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich<br />

auch eine relative Note auszuweisen. Es wird<br />

empfohlen, diese entsprechend des ECTS Users‘<br />

Guide in der jeweils geltenden Fassung5 zu bilden.<br />

Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note<br />

für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne Module<br />

kann sie - soweit dies möglich und ein entsprechender<br />

Bedarf gegeben ist (z. B. be i Wechsel an<br />

eine ausländische Hochschule) - fakultativ ausgewiesen<br />

werden<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />

<strong>neu</strong>:<br />

Vergabe von Leistungspunkten ist<br />

nicht mehr an Prüfung gebunden<br />

siehe oben Punkt 1.1.<br />

Kriterien für Vergabe der Leistungspunkte<br />

müssen aber genau<br />

definiert sein<br />

kein expliziter Hinweis mehr auf<br />

Prüfungsvorleistungen<br />

Fazit:<br />

es muss weiter eine relative Note<br />

vergeben werden, es gibt aber keine<br />

konkreten Vorgaben mehr<br />

nach wie vor obligatorisch für Studienabschlussnoten<br />

und fakultativ<br />

für Modulnoten<br />

Stand: 16.03.2010<br />

Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien(Modularisierungskonzept,Musterprüfungsordnungen)<br />

Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien(Modularisierungskonzept,Musterprüfungsordnungen,<br />

Diploma Supplement)<br />

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