Curricula neu denken - Universität Rostock
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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />
2. Erläuterungen zu den Modulbeschreibungen<br />
2. e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />
Die studienbegleitenden Prüfungen, auf deren<br />
Grundlage Leistungspunkte erworben werden, sollen<br />
beschrieben sein. Sofern Module Prüfungsvorleistungen<br />
vorsehen (Semesterarbeiten, Exkursionsberichte,<br />
Hausarbeiten u.a.), müssen diese nach Art<br />
und Umfang beschrieben sein. Für j ede studienbegleitende<br />
Prüfung ist festzulegen, ob es sich um eine<br />
mündliche oder schriftliche Prüfung handelt, einen<br />
Vortrag oder eine Hausarbeit. Möglichkeiten der<br />
Kompensation innerhalb einer Modulprüfung, die sich<br />
aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt,<br />
sind in der Prüfungsordnung zu regeln<br />
2. f) Leistungspunkte und Noten<br />
… Neben der Note auf der Grundlage der deutschen<br />
Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich<br />
auch eine relative Note entsprechend der<br />
nachfolgenden ECTSBewertungsskala auszuweisen:<br />
A die besten 10 % usw.<br />
…<br />
Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note<br />
für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne<br />
Module kann sie - soweit d ies möglich und ein entsprechender<br />
Bedarf gegeben ist (z. B. bei Wechsel<br />
an eine ausländische Hochschule) - fakultativ ausgewiesen<br />
werden<br />
2. e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />
Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />
(insbesondere: Prüfungen, Teilnahmenachweise<br />
...) sollen beschrieben sein. Insbesondere sind<br />
Prüfungsart (z. B. mündliche oder schriftliche Prüfung,<br />
Vortrag, Hausarbeit ...) sowie Umfang und Dauer der<br />
Prüfung festzulegen. Möglichkeiten der Kompensation<br />
sind in der Prüfungsordnung zu regeln.<br />
2. f) Leistungspunkte und Noten<br />
... Neben der Note auf der Grundlage der deutschen<br />
Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich<br />
auch eine relative Note auszuweisen. Es wird<br />
empfohlen, diese entsprechend des ECTS Users‘<br />
Guide in der jeweils geltenden Fassung5 zu bilden.<br />
Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note<br />
für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne Module<br />
kann sie - soweit dies möglich und ein entsprechender<br />
Bedarf gegeben ist (z. B. be i Wechsel an<br />
eine ausländische Hochschule) - fakultativ ausgewiesen<br />
werden<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />
<strong>neu</strong>:<br />
Vergabe von Leistungspunkten ist<br />
nicht mehr an Prüfung gebunden<br />
siehe oben Punkt 1.1.<br />
Kriterien für Vergabe der Leistungspunkte<br />
müssen aber genau<br />
definiert sein<br />
kein expliziter Hinweis mehr auf<br />
Prüfungsvorleistungen<br />
Fazit:<br />
es muss weiter eine relative Note<br />
vergeben werden, es gibt aber keine<br />
konkreten Vorgaben mehr<br />
nach wie vor obligatorisch für Studienabschlussnoten<br />
und fakultativ<br />
für Modulnoten<br />
Stand: 16.03.2010<br />
Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien(Modularisierungskonzept,Musterprüfungsordnungen)<br />
Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien(Modularisierungskonzept,Musterprüfungsordnungen,<br />
Diploma Supplement)<br />
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