Curricula neu denken - Universität Rostock
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§ 2<br />
Bachelorstudiengang, Abschluss und Regelstudienzeit<br />
(1) Der Bachelorstudiengang [Bezeichnung] führt zu einem berufsqualifizierenden<br />
Abschluss. Er ermöglicht den Übergang in eine berufliche Tätigkeit; bei Vorliegen der<br />
weiteren, in der jeweils einschlägigen Masterprüfungsordnung beschriebenen<br />
Zugangsvoraussetzungen die Aufnahme eines weiterführenden<br />
Masterstudienganges sowie bei besonderer Eignung die Zulassung zur Promotion 5 .<br />
(2) Der Bachelorstudiengang [Bezeichnung] wird in deutscher Sprache 6 angeboten.<br />
1.optionale Ergänzung zu Absatz 2:<br />
Einzelne Module einschließlich ihrer Modulprüfung werden gemäß Anlage 1 dieser<br />
Prüfungsordnung in englischer [ggf. auch eine andere Fremdsprache möglich]<br />
Sprache angeboten. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der jeweiligen<br />
Modulbeschreibung.<br />
2. optionale Ergänzung:<br />
Dabei ist das Modulangebot für den Bachelorstudiengang [Bezeichnung des<br />
Studienganges] so ausgestaltet, dass - bei eingeschränkten Wahlmöglichkeiten – der<br />
gesamte Studiengang ausschließlich in deutscher Sprache absolviert werden kann.<br />
(3) Der Bachelorstudiengang [Bezeichnung] kann nur zum Wintersemester<br />
begonnen werden.<br />
(4) Die Regelstudienzeit, innerhalb der das Studium abgeschlossen werden soll,<br />
beträgt [Anzahl] Semester 7 .<br />
(5) Der Bachelorstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule 8 .<br />
Im Pflichtbereich sind [Anzahl] Module im Umfang von [Anzahl] Leistungspunkten, im<br />
Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von [Anzahl] Leistungspunkten und im<br />
Wahlbereich sind Module im Umfang von [Anzahl] Leistungspunkten zu studieren.<br />
Für das Bestehen der Bachelorprüfung sind aus den Modulen und der Bachelorarbeit<br />
insgesamt mindestens [Anzahl] Leistungspunkte zu erwerben 9 .<br />
(6) Ist die Bachelorprüfung bestanden, wird der Grad Bachelor [Bezeichnung]<br />
([Abkürzung]) verliehen 10 .<br />
5 Nach Vorgabe der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2009 können Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorgrades im<br />
Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens, das durch die jeweilige <strong>Universität</strong> festgelegt ist, unmittelbar zur Promotion<br />
zugelassen werden. Die Option, die die KMK mit der Zulassung von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen zur<br />
Promotion formuliert hat, ist streitbar. Bei einer möglichen Einzelfallentscheidung sollten auf jeden Fall qualitative Indikatoren<br />
über die Zulassung bestimmen. An eine generelle Öffnung der Promotion oder des Promotionsstudiums für<br />
Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen ist an der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> nicht gedacht.<br />
6 Die Bachelorstudiengänge der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> werden vorwiegend in deutscher Sprache angeboten. Werden einzelne<br />
Module nicht in deutscher Sprache angeboten, ist der Sprachzugang als Voraussetzung für die Teilnahme an dem betreffenden<br />
Modul in der Studienordnung/Modulbeschreibung zu regeln. Wird ein Bachelorstudiengang im Ausnahmefall vollständig in einer<br />
anderen Sprache als deutsch angeboten, ist der Sprachzugang in der jeweiligen Fachprüfungsordnung entsprechend zu regeln.<br />
7 Gemäß den Festlegungen der KMK umfassen Bachelorstudiengänge sechs, sieben oder acht Semester.<br />
8 In der jeweiligen Fachprüfungsordnung sind nur die für den jeweiligen Studiengang relevanten Modulkategorien anzugeben.<br />
9 Die Anzahl der Module hängt ab von deren Größe und dem Umfang der Bachelorarbeit. Die Anzahl der Leistungspunkte<br />
beträgt 180 für einen 6-semestrigen, 210 für einen 7-semestrigen, 240 für einen 8-semestrigen Bachelorstudiengang.<br />
10 Zur Bestimmung der Titel vgl. Strukturvorgabe für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-<br />
Studiengängen, Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2009.