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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

2. Einflussfaktoren auf den <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong><br />

Der <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> ist auf die Festlegung von kurz- und mittel- bis langfristigen Vorgaben für die<br />

künftige Flughafenentwicklung ausgelegt. Dabei müssen verschiedene Rahmenbedingungen und<br />

Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Eine wichtige Behinderung des Flughafenbetriebs sind die<br />

deutschen Einschränkungen für Anflüge von Norden auf die Hauptlandepisten (Kapitel 2.1 und<br />

2.2). Im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> sind zahlreiche politische Vorstösse angekündigt, in Vorbereitung oder bereits<br />

eingereicht, mit denen der Regierungsrat auf eine bestimmte Ausrichtung seiner Flughafenpolitik<br />

verpflichtet werden soll (Kapitel 2.3). Parallel zum <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> sind verschiedene wichtige<br />

Bau- und Betriebsprojekte des Flughafens im Gange (Kapitel 2.5). Und schliesslich nimmt auch die<br />

Entwicklung anderer Flughäfen Europas Einfluss auf die Zukunftsplanung des Flughafens <strong>Zürich</strong><br />

(Kapitel 2.6).<br />

2.1. Stand der Rechtsverfahren gegen die deutschen Beschränkungen<br />

Nachdem im Frühling 2003 der Staatsvertrag vom 18. Oktober 2001 3 , welcher die Nutzung des<br />

süddeutschen Luftraums für An- und Abflüge regelte, von den eidgenössischen Räten abgelehnt<br />

worden war, erliess Deutschland, das den Vertrag bis dahin ebenfalls noch nicht genehmigt hatte,<br />

einseitig Massnahmen zur Beschränkung der Anflüge von Norden über deutsches Gebiet. Gegen<br />

diese Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung sind einerseits Unique (Flughafen<br />

<strong>Zürich</strong> AG) und die Swiss bei deutschen Verwaltungsgerichten und andererseits die Schweizerische<br />

Eidgenossenschaft bei den zuständigen Organen der EG gerichtlich vorgegangen. Dieses<br />

Verfahren ist gegenwärtig vor dem Europäischen Gericht in erster Instanz hängig. Ein Urteil wird<br />

für ca. Mitte 2007 erwartet. In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfahren bis<br />

zum Vorliegen eines Urteils der europäischen Instanzen sistiert.<br />

Somit ist bis heute juristisch nicht geklärt, ob die deutsche Verordnung rechtmässig ist oder nicht.<br />

2.2. Stand der Verhandlungen mit Deutschland<br />

Über die Bedingungen für die Benützung des süddeutschen Luftraums strebt die Schweiz eine<br />

Verhandlungslösung mit Deutschland an. Am 31. Oktober 2006 haben sich der deutsche Verkehrsminister<br />

Wolfgang Tiefensee und Bundespräsident Moritz Leuenberger zu Gesprächen getroffen.<br />

Dabei legten die Verhandlungsdelegationen unter anderem fest, dass die technisch machbaren<br />

Varianten aus dem <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> die Grundlage für die weiteren Gespräche mit Deutschland<br />

zur Regelung der An- und Abflugproblematik am Flughafen <strong>Zürich</strong> bilden.<br />

Ziel der Gespräche auf Fachebene ist die Erarbeitung von Eckwerten für eine Vereinbarung, die<br />

für die Bevölkerung der Schweiz, die Bevölkerung Deutschlands und den Flughafen eine insgesamt<br />

bessere Lösung bringt als die heutige Regelung mit der einseitig verfügten, einschränkenden<br />

deutschen Verordnung.<br />

2.3. Politische Diskussionen im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Ausgelöst durch die starke Verkehrszunahme im Jahre 1996 infolge der Konzentration der Interkontinentalflüge<br />

des damaligen Home Carrier (Swissair) entwickelte sich der Fluglärm in den vergangenen<br />

zehn Jahren zu einem zentralen politischen Thema im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>. Das politische<br />

Klima im Umfeld des Flughafens verschlechterte sich, als infolge der ab Oktober 2001 schrittweise<br />

3<br />

Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung<br />

der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet und<br />

über Auswirkungen des Betriebes des Flughafens <strong>Zürich</strong> auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland<br />

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