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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

nur solche Abflugrouten verwendet, die ausserhalb der im Konzept vorgesehenen Anflugzonen<br />

(inkl. Warteräume) liegen. Die in einem Konzept enthaltenen Abflugrouten sollen die Anbindung<br />

von jeder Startpiste an jede Ausflugrichtung sicherstellen, im Betrieb jedoch nicht alle gleichzeitig<br />

und gleichermassen intensiv genutzt werden. Die Nutzung der zur Verfügung stehenden Routen<br />

wird so geregelt, dass ein konfliktfreier Betrieb möglich ist. Insbesondere wird die Routenzuteilung<br />

so erfolgen, dass Kreuzungen von Abflügen vermieden werden.<br />

3.3.6. Empfehlung für die Weiterverwendung<br />

Analog dem Vorgehen bei den Betriebselementen wurden abschliessend auch die Flugbetriebskonzepte<br />

bezüglich ihrer technischen und operationellen Machbarkeit sowie ihrer Sicherheit beurteilt.<br />

Es folgte eine Empfehlung für deren Weiterverwendung bei der Bildung der <strong>Betriebsvarianten</strong>.<br />

Sowohl die weiter verwendeten als auch die verworfenen Flugbetriebskonzepte sind im vorliegenden<br />

<strong>Bericht</strong> ausgewiesen (vgl. Kapitel 4.2, Anhang E.3).<br />

3.3.7. Lärmauswirkungen<br />

Die Fluglärmbelastung wird durch folgende Faktoren bestimmt:<br />

<br />

<br />

<br />

Linienführung und Belegung der eingesetzten Flugrouten;<br />

Verkehrsmenge (jährliche Bewegungszahl);<br />

Zusammensetzung der Flugzeugflotte (Grösse, Triebwerktyp und Aerodynamik der eingesetzten<br />

Flugzeuge).<br />

Die Lärmberechnungen der Flugbetriebskonzepte als Bausteine für die Flugbetriebsvarianten dienten<br />

dazu, die Lärmauswirkungen bereits bei der Variantenbildung systematisch zu berücksichtigen.<br />

Zu diesem Zweck war es wichtig, den Einfluss der Flugrouten auf die Lärmbelastung allein zu ermitteln.<br />

Dieser Effekt wurde dadurch erzielt, dass für alle Konzepte die gleiche jährliche Bewegungszahl<br />

und der gleiche Flottenmix angenommen wurden:<br />

<br />

<br />

Für alle Tagkonzepte (Flugbetrieb von 6.00 bis 22.00 Uhr) wurde mit 320'000 Bewegungen von<br />

Grossflugzeugen pro Jahr gerechnet, entsprechend der Annahme im Umweltverträglichkeitsbericht<br />

zum «vorläufigen Betriebsreglement» (vBR).<br />

Für die Berechnung der Nachtkonzepte (Flugbetrieb in der ersten Nachtstunde von 22.00 bis<br />

23.00 Uhr) wurden 10'100 Flugbewegungen pro Jahr eingesetzt. Diese Zahl wurde der in Kapitel<br />

1.2 vorgestellten Nachfrageprognose entnommen. Als Basis für den Anteil von Interkontinentalverkehr<br />

am Verkehr in der 1. Nachtstunde diente das Jahr 2005, ebenso für den Anteil<br />

der Starts bzw. Landungen am Flugbewegungstotal.<br />

Die Zahlen zu den Lärmauswirkungen dienten ausschliesslich dem Vergleich der Flugbetriebskonzepte<br />

untereinander für die Variantenbildung. Tatsächlich bestehen aber sowohl Konzepte, welche<br />

die der Lärmberechnung zugrunde gelegte Bewegungszahl gar nicht erreichen können, als auch<br />

solche, die eine höhere Leistungsfähigkeit hätten. Die Effekte der Leistungsfähigkeit und damit der<br />

jährlichen Bewegungszahl, des unterschiedlichen Flottenmixes und der Belegung der Flugrouten<br />

wurden bei den Lärmberechnungen für die Flugbetriebsvarianten berücksichtigt. Für die Bewertung<br />

und den Vergleich der Flugbetriebsvarianten ist es wichtig, die Summe der Einflussfaktoren<br />

auf die Lärmauswirkungen zu ermitteln (vgl. Kapitel 4.9.2). Details zur Methode der Lärmberechnungen<br />

finden sich in den Empa-<strong>Bericht</strong>en in den Anhängen E.6a, E.7a und E.8a.<br />

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