SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich
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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />
Betriebsvariante<br />
Bewertung<br />
Variante N Nord mit Weststarts auf Parallelpistensystem 2.9<br />
Variante O Nord auf Parallelpistensystem 2.9<br />
Variante C Nord mit Starts Süd geradeaus, links und rechts 2.7<br />
Variante R Süd auf Parallelpistensystem 2.6<br />
Variante K Kombi Nord/Ost mit Starts Süd geradeaus, links und rechts 2.5<br />
Variante D Süd 2.4<br />
Variante P Kombi Nord/Ost auf Parallelpistensystem 2.4<br />
Variante S vBR auf Parallelpistensystem 2.4<br />
Variante A Betrieb 2000 2.3<br />
Variante H Ost 2.3<br />
Variante F vBR mit Starts Süd geradeaus, links und rechts 2.2<br />
Variante J Kombi Nord/Ost 2.2<br />
Variante Q Kombi Nord/Ost DVO auf Parallelpistensystem 2.2<br />
Variante G Verteilung 2.0<br />
Variante I Ost DVO 2.0<br />
Variante E vBR 1.9<br />
Variante B Nord gekröpft 1.8<br />
Variante L Koordinierte Landungen 1.7<br />
Variante M Koordinierte Landungen DVO 1.6<br />
Tabelle 2: Komplexitätsgrad der <strong>Betriebsvarianten</strong> (ausgedrückt in Nutzwerten) 9<br />
4.8.4. Zweitmeinung<br />
Um Methodik und Ergebnisse der Sicherheitseinschätzungen von einer unabhängigen Instanz ü-<br />
berprüfen zu lassen, wurde die Firma NLR beauftragt, eine Zweitmeinung abzugeben. Eine zentrale<br />
Rolle bei der Sicherheitseinschätzung durch die Experten von NLR spielte, dass die Komplexität<br />
der untersuchten Betriebselemente, -konzepte und -varianten im Zusammenhang mit der Kapazität<br />
bzw. der entsprechenden Verkehrsdichte beurteilt wurde. Die Expertise förderte keine Aspekte zu<br />
Tage, welche bei der Sicherheitseinschätzung durch Unique (Flughafen <strong>Zürich</strong> AG), Skyguide und<br />
das BAZL nicht bekannt gewesen wären. Als wichtigster Hinweis zu nennen ist eine sehr kritische<br />
Einschätzung von koordinierten Landungen, welche den Varianten L und M zugrunde liegen. Auch<br />
die Betriebskonzepte mit gegenläufigem Betrieb sind aus Sicht der NLR kritisch. Schliesslich wurde<br />
die Lage und die Ausgestaltung der Piste 10-28 als ungünstig beurteilt, weil sie von der Piste<br />
16-34 gekreuzt wird und häufig von Rollverkehr gequert werden muss. Dies hat dazu geführt, dass<br />
bei Varianten mit Nutzung der Piste 28 als Landepiste ein Rollweg um das östliche Ende der Piste<br />
vorgesehen ist, um solche Kreuzungen vermeiden zu können.<br />
9<br />
Je höher der Wert, desto günstiger ist der Komplexitätsgrad zu beurteilen.<br />
65/112