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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

<br />

Perimeter für <strong>Betriebsvarianten</strong> auf dem Parallelpistensystem<br />

Eine nachfrageorientierte Entwicklung lässt sich langfristig nur mit einem Parallelpistensystem<br />

bewerkstelligen, wie es von vielen anderen Flughäfen ähnlicher Grösse bekannt ist. Insbesondere<br />

kann eine ausreichende Landekapazität nur ermöglicht werden, wenn zwei voneinander<br />

unabhängige Landepisten zur Verfügung stehen. Bei der Erarbeitung der Betriebselemente hat<br />

sich gezeigt, dass ein technisch funktionierendes Parallelpistensystem nur durch die Drehung<br />

der bestehenden Piste 14-32 in die Richtung 16-34 erreicht werden kann (neue Piste 16L-34R<br />

im Abstand von 1’188 m der bestehenden Piste 16R-34L). Zusätzlich können mit der Verschiebung<br />

der bestehenden Piste 16R-34L um 2250 m nach Norden die Kreuzung mit der Westpiste<br />

10-28 aufgehoben und im Süden des Flughafens Raum für die benötigen Flächen für Standplätze<br />

und die Abfertigung gewonnen werden.<br />

Das Parallelpistensystem ermöglicht den Einsatz leistungsfähiger Betriebskonzepte mit einer<br />

Stundenkapazität von rund 90 Flugbewegungen. Die Perimetertypen «Parallelpistensystem<br />

ohne Verschiebung Piste 16R-34L» und «Parallelpistensystem mit Verschiebung Piste 16R-<br />

34L» umfassen die Flächen, die für die Umsetzung der entsprechenden <strong>Betriebsvarianten</strong><br />

notwendig sind. Die Perimeterfläche des Ersteren umfasst insgesamt 1’203 ha, die dafür beanspruchten<br />

Entwicklungsflächen liegen in den Gemeinden Kloten, Opfikon, Rümlang, Niederhasli,<br />

Oberglatt, Winkel und Bachenbülach. Die Perimeterfläche des Letzteren umfasst 1’277<br />

ha in den Gemeinden Kloten, Opfikon, Rümlang, Niederhasli, Oberglatt, Höri, Winkel und Bachenbülach.<br />

4.5.6. Sicherheitszonenpläne<br />

Die An- und Abflugkorridore werden mit Sicherheitszonenplänen geschützt. Die Sicherheitszonenpläne<br />

unterbinden die Errichtung von neuen Hindernissen, welche in die geschützten Bereiche<br />

(Hindernisfreihalteflächen bzw. Sicherheitszonen) hineinragen; für Bauten und Bäume gelten entsprechende<br />

Höhenbeschränkungen. Die massgebenden Sicherheitszonen für die zur Diskussion<br />

stehenden Pistensysteme sind in den Karten im Anhang E.11 dargestellt.<br />

In diesen Karten werden weiter jene Bauzonenflächen ausgewiesen, welche je nach Pistensystem<br />

mit einer Höhenbeschränkung auf weniger als 25 m betroffen sind. Die Waldflächen, wo eine Rodung<br />

oder eine Niederhaltung der Bäume erforderlich ist, sind in der Überlagerungskarte Landschaft<br />

(vgl. Kapitel 4.6) dargestellt.<br />

Als Basis für die Auswertungen diente der bestehende Sicherheitszonenplan des Flughafens <strong>Zürich</strong>,<br />

ergänzt um die Projektierungszone für den Anflug Piste 28. Je nach gewählter Betriebsvariante<br />

ist ein zusätzlicher Schutz von An-/Abflugkorridoren nötig, wobei die folgenden fünf Bereiche<br />

(vgl. Anhang E.11) einzeln oder in Kombinationen wirksam werden können:<br />

<br />

<br />

<br />

Sicherheitszonen der Verlängerung der Piste 28 um 450 m nach Westen: Die Hindernisfreihaltefläche<br />

für den Ostanflug auf die verlängerte Piste hätte keine signifikanten Auswirkungen<br />

auf die Bebauungsmöglichkeiten. Hingegen würde die Verschiebung der Schwelle für Starts<br />

Richtung Westen um 360 m die Abflugfläche um 7,2 m absenken und hätte damit deutliche<br />

Auswirkungen auf die Industriezonen von Rümlang-Riedmatt und Niederhasli. Insgesamt wären<br />

ca. 47 ha Bauzonen von einer potenziellen Höhenbeschränkung betroffen.<br />

Sicherheitszonen der Verlängerung der Piste 32 um 400 m nach Norden: Die Hindernisfreihaltefläche<br />

für den Abflug Richtung Norden hätte keine signifikanten Auswirkungen auf die Bebauungsmöglichkeiten.<br />

Die Anflugflächen des Nordanflugs auf Piste 14 blieben unverändert.<br />

Sicherheitszonen der um 2'250 m nach Norden verschobenen Piste 16R-34L: Die Hindernisfreihaltefläche<br />

für den Anflug von Norden und den Abflug Richtung Norden würde die Bauhöhe<br />

theoretisch beim heutigen Flughafenbesucherparkplatz (Baubereich gemäss Rahmenkonzession<br />

1997) auf einer Fläche von 1,2 ha einschränken (faktisch fällt der Besucherparkplatz an<br />

diesem Standort weg). Ausserhalb des Flughafens gibt es in den Bauzonen keine relevanten<br />

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