SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich
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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />
6.4. Beurteilung der <strong>Betriebsvarianten</strong> aus Sicht des Lärmschutzes<br />
Als Beurteilungskriterium für den Fluglärm steht die Anzahl der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes<br />
(IGW) betroffenen Personen klar im Vordergrund: Der IGW definiert die Grenze<br />
der Schädlichkeit und Lästigkeit der Lärmauswirkungen und steht damit im direkten Zusammenhang<br />
mit dem vom Umweltschutzrecht geschützten Rechtsgut der Gesundheit. Die aktuelle Phase<br />
des Verfahrens konzentriert sich vor allem die Ausrichtung des Betriebs während des Tages (6.00<br />
bis 22.00 Uhr). Daher steht dieser im Zentrum der nachfolgenden Aussagen.<br />
Die Bewertungsdaten belegen die Zweckmässigkeit des ausgewogenen Ansatzes. Sie zeigen den<br />
grossen Einfluss technischer Fortschritte bei den Fluggeräten und der Auswahl der Flugrouten auf<br />
die Lärmbelastung.<br />
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Die Wirksamkeit des technischen Fortschritts wird vor allem anhand des Vergleichs zwischen<br />
der Anzahl Personen, die durch den Betrieb des Jahres 2000 von IGW-Überschreitungen betroffen<br />
waren, mit den Lärmauswirkungen der Variante A, die in etwa einer Fortschreibung dieses<br />
Betriebs in die Zukunft entspricht, sichtbar.<br />
Der Einfluss der Flugrouten auf die Lärmbelastung zeigt sich sehr deutlich anhand der Lärmberechnungen<br />
zu den Flugbetriebskonzepten. Zu Vergleichszwecken wurden die Lärmberechnungen<br />
bei den Flugbetriebskonzepten mit der gleichen Bewegungszahl und dem gleichen<br />
Flottenmix durchgeführt. Mit diesem Vorgehen wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse der<br />
Lärmberechnungen die Unterschiede der Flugrouten unverfälscht darstellen. Die Unterschiede<br />
sind markant. Sie zeigen sich in der Tendenz wieder beim Vergleich der <strong>Betriebsvarianten</strong> (vgl.<br />
Abbildung 24). In Rechnung zu stellen ist bei den Lärmberechnungen der <strong>Betriebsvarianten</strong>,<br />
dass hier die Lärmberechnungen die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der <strong>Betriebsvarianten</strong><br />
berücksichtigen. Damit beeinflussen die jährliche Bewegungszahl, die Flugrouten und der Flottenmix<br />
das Ergebnis. Trotzdem ist der Einfluss der Flugrouten bei den <strong>Betriebsvarianten</strong>, die<br />
eine ausgeprägte Hauptanflugrichtung aufweisen, immer noch deutlich sichtbar.<br />
Der Vergleich der <strong>Betriebsvarianten</strong> bezüglich ihrer Lärmauswirkungen ergibt folgendes Bild:<br />
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Auf dem bestehenden Pistensystem liegen die Nord-Varianten A und B an der Spitze, gefolgt<br />
von der Variante E mit einer Fortsetzung des Regimes nach vorläufigem Betriebsreglement.<br />
Dagegen schneiden die Varianten C, D, F und G, die mit einer Fluglärmverteilung, mit einer<br />
ausgeprägten Ausrichtung der Landungen aus Süden oder mit Starts nach Süden geradeaus,<br />
links und rechts operieren, schlecht ab.<br />
Gleich gut wie die Varianten A und B schneiden auf dem Pistensystem mit Verlängerungen die<br />
Ost-Varianten H und I ab, gefolgt von der Variante J mit einer Kombination von Nord- und Ostbetrieb.<br />
Eine deutliche Zunahme der Lärmbelastung erfolgt mit koordinierten Landungen (Varianten<br />
L und M) oder mit Starts nach Süden geradeaus, links und rechts (Varianten C, F und<br />
K).<br />
Die wesentlich leistungsfähigeren Varianten auf dem Parallelpistensystem betreffen im Tag-<br />
Betrieb eine rund zwei- bis dreimal so grosse Anzahl Personen als die lärmgünstigsten <strong>Betriebsvarianten</strong><br />
A, B, H und I. Nur zwei dieser Betriebvarianten liegen allerdings über dem Referenzwert<br />
2000.<br />
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