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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

6.4. Beurteilung der <strong>Betriebsvarianten</strong> aus Sicht des Lärmschutzes<br />

Als Beurteilungskriterium für den Fluglärm steht die Anzahl der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes<br />

(IGW) betroffenen Personen klar im Vordergrund: Der IGW definiert die Grenze<br />

der Schädlichkeit und Lästigkeit der Lärmauswirkungen und steht damit im direkten Zusammenhang<br />

mit dem vom Umweltschutzrecht geschützten Rechtsgut der Gesundheit. Die aktuelle Phase<br />

des Verfahrens konzentriert sich vor allem die Ausrichtung des Betriebs während des Tages (6.00<br />

bis 22.00 Uhr). Daher steht dieser im Zentrum der nachfolgenden Aussagen.<br />

Die Bewertungsdaten belegen die Zweckmässigkeit des ausgewogenen Ansatzes. Sie zeigen den<br />

grossen Einfluss technischer Fortschritte bei den Fluggeräten und der Auswahl der Flugrouten auf<br />

die Lärmbelastung.<br />

<br />

<br />

Die Wirksamkeit des technischen Fortschritts wird vor allem anhand des Vergleichs zwischen<br />

der Anzahl Personen, die durch den Betrieb des Jahres 2000 von IGW-Überschreitungen betroffen<br />

waren, mit den Lärmauswirkungen der Variante A, die in etwa einer Fortschreibung dieses<br />

Betriebs in die Zukunft entspricht, sichtbar.<br />

Der Einfluss der Flugrouten auf die Lärmbelastung zeigt sich sehr deutlich anhand der Lärmberechnungen<br />

zu den Flugbetriebskonzepten. Zu Vergleichszwecken wurden die Lärmberechnungen<br />

bei den Flugbetriebskonzepten mit der gleichen Bewegungszahl und dem gleichen<br />

Flottenmix durchgeführt. Mit diesem Vorgehen wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse der<br />

Lärmberechnungen die Unterschiede der Flugrouten unverfälscht darstellen. Die Unterschiede<br />

sind markant. Sie zeigen sich in der Tendenz wieder beim Vergleich der <strong>Betriebsvarianten</strong> (vgl.<br />

Abbildung 24). In Rechnung zu stellen ist bei den Lärmberechnungen der <strong>Betriebsvarianten</strong>,<br />

dass hier die Lärmberechnungen die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der <strong>Betriebsvarianten</strong><br />

berücksichtigen. Damit beeinflussen die jährliche Bewegungszahl, die Flugrouten und der Flottenmix<br />

das Ergebnis. Trotzdem ist der Einfluss der Flugrouten bei den <strong>Betriebsvarianten</strong>, die<br />

eine ausgeprägte Hauptanflugrichtung aufweisen, immer noch deutlich sichtbar.<br />

Der Vergleich der <strong>Betriebsvarianten</strong> bezüglich ihrer Lärmauswirkungen ergibt folgendes Bild:<br />

<br />

<br />

<br />

Auf dem bestehenden Pistensystem liegen die Nord-Varianten A und B an der Spitze, gefolgt<br />

von der Variante E mit einer Fortsetzung des Regimes nach vorläufigem Betriebsreglement.<br />

Dagegen schneiden die Varianten C, D, F und G, die mit einer Fluglärmverteilung, mit einer<br />

ausgeprägten Ausrichtung der Landungen aus Süden oder mit Starts nach Süden geradeaus,<br />

links und rechts operieren, schlecht ab.<br />

Gleich gut wie die Varianten A und B schneiden auf dem Pistensystem mit Verlängerungen die<br />

Ost-Varianten H und I ab, gefolgt von der Variante J mit einer Kombination von Nord- und Ostbetrieb.<br />

Eine deutliche Zunahme der Lärmbelastung erfolgt mit koordinierten Landungen (Varianten<br />

L und M) oder mit Starts nach Süden geradeaus, links und rechts (Varianten C, F und<br />

K).<br />

Die wesentlich leistungsfähigeren Varianten auf dem Parallelpistensystem betreffen im Tag-<br />

Betrieb eine rund zwei- bis dreimal so grosse Anzahl Personen als die lärmgünstigsten <strong>Betriebsvarianten</strong><br />

A, B, H und I. Nur zwei dieser Betriebvarianten liegen allerdings über dem Referenzwert<br />

2000.<br />

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