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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

varianten mussten weiter auch die Luftraumstruktur (Kapitel 3.5), die benötigte Infrastruktur bzw.<br />

der Flughafenperimeter und die Sicherheitszonen (Kapitel 3.6 und 3.7) definiert werden.<br />

Begleitend zur Erarbeitung der Betriebselemente, Flugbetriebskonzepte und <strong>Betriebsvarianten</strong><br />

waren Sicherheitseinschätzungen vorzunehmen (Kapitel 3.8).<br />

Schliesslich waren die <strong>Betriebsvarianten</strong> zu bewerten (Kapitel 3.9). Diese Bewertung basiert auf<br />

dem nach dem ersten Koordinationsgespräch verabschiedeten Kriterienkatalog (vgl. Kapitel 1.2).<br />

Als Grundlagen für diese Bewertung mussten unter anderem Lärmberechnungen zum Flugbetrieb<br />

durchgeführt, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen untersucht und die Auswirkungen der Infrastruktur<br />

auf die umgebenden Bodennutzungen beurteilt werden.<br />

3.2. Grundlagen und Annahmen für die Erarbeitung der Betriebselemente<br />

3.2.1. Definition und Vorgehen<br />

Ein Betriebselement besteht aus einer An- oder Abflugroute und der dazu gehörenden Infrastruktur<br />

(Piste und Rollwege). Die Betriebselemente bilden die Basis für die Flugbetriebskonzepte (vgl.<br />

Kapitel 3.3). Ein Betriebselement allein lässt noch keine Aussagen über den Flugbetrieb zu. Erst<br />

die Kombination von verschiedenen Elementen zu einem Konzept ermöglicht einen Flugbetrieb<br />

und Aussagen über dessen Kapazität und dessen Auswirkungen auf die Umgebung.<br />

Die in der ersten Phase des <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong>es erstellte Nachfrageprognose hat aufgezeigt, dass mittel-<br />

bis langfristig Flugbewegungszahlen nachgefragt werden, die mit dem heutigen Pistensystem<br />

nicht mehr abgewickelt werden können. Zwar könnte die Anzahl von drei Pisten kapazitätsmässig<br />

genügen, doch verhindert deren Lage (viele Kreuzungspunkte am Boden und in der Luft) die Ausschöpfung<br />

dieses Potenzials. Nur ein Pistensystem mit einer Drehung der Piste 14-32 in Parallellage<br />

zur Piste 16-34 («Parallelpistensystem») bietet, wie auch der Vergleich mit internationalen<br />

Flughäfen von vergleichbarer Grösse zeigt, die notwendigen Kapazitäten, um die nachgefragten<br />

Bewegungen langfristig abwickeln zu können. Es wurden deshalb nicht nur Betriebselemente entwickelt,<br />

welche das bestehende Pistensystem als Basis haben, sondern auch solche, die auf einem<br />

Parallelpistensystem beruhen.<br />

Daneben wurde bereits früher bei verschiedenen Gelegenheiten festgestellt, dass gewisse Ausbauten<br />

des bestehenden Pistensystems (Pistenverlängerungen) einen flexibleren Flugbetrieb ermöglichen<br />

und damit auch zur Verminderung der gesamtheitlichen Lärmbelastung beitragen könnten.<br />

Deshalb wurden auch solche Betriebselemente in die Arbeiten mit einbezogen.<br />

3.2.2. Pisteninfrastruktur<br />

Die untersuchten Betriebselemente lassen sich bezüglich der Infrastruktur in die folgenden drei<br />

Kategorien einteilen:<br />

<br />

<br />

Bestehendes Pistensystem<br />

Das heute bestehende Pistensystem, inkl. der mit dem vorläufigen Betriebsreglement beantragten<br />

Rollwegelemente, wurde als Ausgangsbasis für die zu entwickelnden Flugrouten genommen.<br />

Zusätzliche Rollwege ergänzten es nach Bedarf, sofern dies zur Erhöhung der Kapazität<br />

oder Flexibilität notwendig ist.<br />

Pistensystem mit Verlängerungen<br />

Das bestehende Pistensystem kann durch die Verlängerung einer oder mehrerer Pisten optimiert<br />

werden. Zum einen ermöglicht eine verlängerte Piste den Start oder die Landung von<br />

grösseren bzw. schwereren Flugzeugen. Zum anderen eröffnet eine Verlängerung auch die<br />

Möglichkeit, die Lage der relevanten Pistenschwellen zu verschieben. So würden z. B. Anflüge<br />

möglich, die heute aufgrund von Hindernissen ausgeschlossen sind. Beides erlaubt, den Flug-<br />

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