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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

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senabschnitte bedingen würde. Mit der neuen Piste 16L-34R wäre die Verschiebung und Tieflegung<br />

der bestehenden Autobahn A51 auf einer Länge von ca. 4 km verbunden. Für diese<br />

Strassenumlegungen wurden Vorschläge erarbeitet und in die Überlagerungskarte eingetragen.<br />

Der Ablauf der erforderlichen Strassenbauverfahren und die Abstimmung mit den Verfahren<br />

zum <strong>SIL</strong> und zum kantonalen Richtplan sind im Einzelnen noch festzulegen.<br />

Militärische Objekte<br />

Diese Karte zeigt die im Sachplan Militär eingetragenen Waffen- und Schiessplatzperimeter<br />

sowie die militärischen Bauten und Anlagen. Die militärischen Objekte sind unterteilt in den<br />

Kernbestand, der nach aktueller Planung auch in Zukunft von der Armee genutzt wird (Horizont<br />

2010), und den Dispositionsbestand, der nicht mehr genutzt wird. Von den potenziellen Erweiterungen<br />

der Flughafenanlagen ist der Waffenplatz Kloten-Bülach betroffen. Dieser Waffenplatz<br />

verbleibt mit grösster Wahrscheinlichkeit auch längerfristig im Kernbestand der Armee.<br />

Die neue Piste 16L-34R würde die Aufhebung des Waffenplatzes mit entsprechendem Anspruch<br />

des VBS auf Realersatz zur Folge haben. Realersatz müsste auch bei einer Erweiterung<br />

der Flughafenanlagen am östlichen Ende der Piste 10-28 oder bei einer Pistenverlängerung<br />

im Norden geleistet werden.<br />

Naturschutz<br />

Diese Karte zeigt die Flächen mit geschützten oder schutzwürdigen Lebensräumen (Biotopen)<br />

aus den Bundesinventaren (Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, Auengebiete von nationaler<br />

Bedeutung), den kantonalen Naturschutzverordnungen und Inventaren und den Richtplänen<br />

von <strong>Kanton</strong> und Regionen sowie die Waldflächen. Der Wald ist entsprechend dem Zonenplan<br />

dargestellt und entspricht nicht einer formellen Waldfeststellung. Zudem sind die Waldflächen<br />

eingetragen, die aufgrund der voraussichtlichen Hindernisfreihalteflächen gerodet oder mit Niederhaltungen<br />

belegt werden müssten.<br />

Im Flughafenareal befinden sich grossflächig geschützte oder schutzwürdige Lebensräume,<br />

insbesondere Flachmoore, Gewässer und Feuchtwälder. Aus der Überlagerung mit den potenziellen<br />

Erweiterungen der Flughafenanlagen ist ersichtlich, wo sich grundsätzlich Beeinträchtigungen<br />

dieser Lebensräume ergeben könnten. Betroffen sind insbesondere die bundesrechtlich<br />

geschützten Flachmoore im Bereich der neuen Piste 16L-34R. Das Gutachten des Bundesamtes<br />

für Umwelt hielt dazu Folgendes fest: Für Flachmoore besteht zwar ein absoluter<br />

Schutz der Verfassung, doch schloss das BAFU nicht aus, dass eine Gesamtabwägung der<br />

Umweltbelange, insbesondere unter Würdigung der Ersatzmassnahmen, zum Ergebnis führen<br />

könnte, dass eine Beanspruchung der Flachmoore möglich wäre. Hingegen kam das Bundesamt<br />

für Justiz in seinem Gutachten zum Schluss, dass der verfassungsmässige Schutz der<br />

Flachmoore absolut ist und eine Beanspruchung ohne Verfassungsänderung nicht in Frage<br />

kommt, wenn ein Moorgebiet die biologischen Anforderungen erfüllt (vgl. Anhang E.12).<br />

Weiter müsste bei einer Pistenverlängerung im Norden darauf geachtet werden, dass der Wasserhaushalt<br />

im Naturschutzgebiet Vordermoos nicht verändert wird. Im Bereich der Pistenverlängerung<br />

28 im Westen müsste die geplante Glattrenaturierung, im Gebiet Elektrohof der Bau<br />

von Retentionsfilterbecken mit den ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen abgestimmt<br />

werden.<br />

Gewässer<br />

Diese Karte zeigt die wichtigen hydrologischen Grundlagen: bestehende Fliessgewässer und<br />

stehende Gewässer, Grundwassermächtigkeit, -fliessrichtung und Quellfassungen sowie Gewässerschutzbereiche<br />

und Grundwasserschutzzonen. Weiter ist der Perimeter der geplanten<br />

Glattrenaturierung dargestellt.<br />

Aus der Überlagerung mit den potenziellen Erweiterungen der Flughafenanlagen ist ersichtlich,<br />

wo sich Konflikte der Flughafenentwicklung mit offenen Gewässern und Grundwasserschutzzonen<br />

ergeben könnten. Insbesondere wird eine Verlängerung der Piste 28 gegen Westen mit<br />

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