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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

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<br />

Einschränkungen der Bauhöhe. Durch die Verschiebung der Hindernisfreihaltefläche nach<br />

Norden eröffnet sich im Süden der Piste 16R-34L neuer Handlungsspielraum.<br />

Sicherheitszonen der neuen Piste im Parallelpistensystem (16L-34R): Durch die Hindernisfreihalteflächen<br />

für die An- und Abflüge wären im Norden ca. 9,9 ha Bauzonen in Bachenbülach<br />

und Winkel von einer potenziellen Höhenbeschränkung betroffen. Am Südende der Piste wären<br />

ca. 24,1 ha Bauzonen in Kloten betroffen. Davon sind allerdings ca. 18 ha durch den geltenden<br />

Sicherheitszonenplan (inkl. Projektierungszone Anflug 28) bereits heute stärkeren Beschränkungen<br />

unterworfen, als dies durch die Sicherheitszonen für die Parallelpiste der Fall<br />

wäre. Zur Gewährleistung der Hindernisfreiheit müssten zwischen Winkel und Oberrüti grossflächig<br />

das Gelände abgetragen werden. Betroffen wären in erster Linie Wald- und Landwirtschaftsflächen,<br />

aber auch einige Wohnbauten im Gebiet Büelhof.<br />

Die Flächen der Bauzonen mit potenzieller Höhenbeschränkung wurden in der Bewertung der<br />

<strong>Betriebsvarianten</strong> berücksichtigt (vgl. Kapitel 4.9).<br />

4.6. Beurteilung der Auswirkungen der Infrastruktur auf die Flughafenumgebung<br />

Grössere Infrastrukturbauten bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Umgebung. Als Grundlage<br />

für die Ermittlung dieser Auswirkungen wurde das Gebiet um den Flughafen in sieben thematischen<br />

Karten abgebildet, wobei möglichst alle verfügbaren Daten zu den bestehenden Bodennutzungen<br />

sowie den geltenden Nutzungs- und Schutzbestimmungen in einem vergleichbaren Detaillierungsgrad<br />

einbezogen wurden (vgl. Anhang E.11). Die in den <strong>Betriebsvarianten</strong> verwendeten<br />

Pisten- und Rollweginfrastrukturen sind in diesen Karten jeweils als Überlagerung eingeblendet.<br />

Die möglichen Auswirkungen dieser Infrastrukturen auf die umgebenden Nutzungen sind im Einzelnen<br />

ebenfalls im Anhang E.11 umschrieben. Teilweise wurden diese Auswirkungen quantifiziert<br />

und in die Bewertung der <strong>Betriebsvarianten</strong> integriert (Bereiche Natur- und Gewässerschutz, Wald<br />

und Landwirtschaft, vgl. Kapitel 4.9).<br />

Der Inhalt der Überlagerungskarten und die wichtigsten Auswirkungen sind nachfolgend nach<br />

Themenbereichen zusammengefasst:<br />

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Nutzungszonen, Siedlung<br />

Diese Karte zeigt die bestehende Nutzungsplanung der Gemeinden rund um den Flughafen<br />

einschliesslich des Überbauungsstands. Die Bauzonen sind gruppiert in Wohnzonen, Arbeitszonen,<br />

Mischzonen und Zonen für öffentliche Bauten. Weiter sind in der Karte die Erholungs-,<br />

Freihalte- und Reservezonen sowie die Waldflächen ausgewiesen.<br />

Aus der Überlagerung der Nutzungszonen mit den potenziellen Erweiterungen der Flughafenanlagen<br />

ist ersichtlich, dass diese Erweiterungen in erster Linie in Landwirtschafts- und<br />

Schutzgebieten liegen. Mit Ausnahme der Industriezone Riedmatt in Rümlang, deren Nutzung<br />

bei einer Verlängerung der Piste 28 gegen Westen eingeschränkt wird, werden keine Bauzonen<br />

ausserhalb des bestehenden Flughafenperimeters beansprucht. Insgesamt besteht jedoch<br />

mit der Ortsplanung aller Standortgemeinden hoher Abstimmungsbedarf.<br />

Allfällige Höhenbeschränkungen durch die Sicherheitszonen sind in Kapitel 4.5.6 behandelt.<br />

Die Auswirkungen der Lärmbelastung auf die Nutzungsplanung werden bei der Bewertung der<br />

<strong>Betriebsvarianten</strong> in genereller Weise berücksichtigt, bezogen auf die Nutzungsplanung einzelner<br />

Gemeinden werden sie im Rahmen der vorgesehenen Perimetergespräche (vgl. Kapitel<br />

7.1) bzw. im Rahmen der Richtplanung zu beurteilen sein.<br />

Verkehrsnetz<br />

Diese Karte zeigt das bestehende und geplante übergeordnete Verkehrsnetz (Autobahnen,<br />

Hauptverkehrsstrassen, Bahnlinien) gemäss kantonalem Richtplan. Aus der Überlagerung mit<br />

den potenziellen Erweiterungen der Flughafenanlagen ist ersichtlich, dass jede der in den <strong>Betriebsvarianten</strong><br />

enthaltenen Pistenverlängerungen eine Verlegung bestehender <strong>Kanton</strong>sstras-<br />

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