SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich
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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />
ten vorgesehen. Ohne Starts nach Norden (für grosse Flugzeuge) lässt sich der Flughafen in solchen<br />
Phasen aber nicht betreiben.<br />
Für die «Ruhephase Süd» sieht «Rotation» in der Hauptzeit Landungen auf die Pisten 16 und 14<br />
sowie Starts auf der Piste 14 vor. Die Piste 14 ist aber, wie in Kapitel 4.1.2 dargelegt, als Startpiste<br />
ungeeignet (mangelnde Hindernisfreiheit). Folglich müssten Starts nach Süden auf Piste 16 erfolgen.<br />
In der Randzeit der «Ruhephase Süd» sind Landungen auf Piste 32 vorgesehen. Diese sind,<br />
wie ebenfalls in Kapitel 4.1.2 dargelegt, aus Gründen der mangelnden Hindernisfreiheit nicht möglich.<br />
Betrieblich möglich wären dagegen die von «Rotation» postulierten «Ruhephasen Ost» und<br />
«West». Hier geht «Rotation» davon aus, dass die Piste 16 als Startpiste eingesetzt würde, dies<br />
auch mit Starts geradeaus und mit Rechtsabdrehen. Dies wäre auch betrieblich gesehen die effizienteste<br />
Art, um das heutige Pistensystem zu benutzen. Der zusätzliche Gebrauch von Piste 28<br />
ist bei dieser Betriebsart für Starts grundsätzlich möglich, wenn auch nicht notwendig; gleichzeitige<br />
Landungen auf Piste 28 mit Landungen auf Piste 14 sind betrieblich jedoch nicht möglich. Der<br />
Wechsel zwischen diesen beiden Landerichtungen erfordert Betriebsunterbrüche von mehreren<br />
Minuten.<br />
«Rotation» sieht weiter einen Wechsel des Flugbetriebs im Wochen-, Monats- oder Quartalsrhythmus<br />
vor. Dies könnte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die zum Einsatz gelangenden<br />
Flugbetriebskonzepte die gleiche Leistungsfähigkeit aufweisen würden; dies ist jedoch<br />
nicht der Fall. Ein rotierender Einsatz von Flugbetriebskonzepten ist in Grenzen nur im Tagesverlauf<br />
möglich.<br />
Fazit: Das Projekt «Rotation» lässt sich auch nicht mit Anpassungen in eine funktionsfähige Betriebsvariante<br />
weiter entwickeln. Um eine Verteil-Charakteristik war man aber bei Variante G, Verteilung,<br />
bemüht. Wie in Kapitel 4.9 gezeigt, schneidet diese Variante in der Bewertung ungünstig<br />
ab, was unter anderem mit dem Umstand zu tun hat, dass sich die Verteilung des Lärms nachteilig<br />
auf die Anzahl von Lärmgrenzwert-Überschreitungen betroffener Personen auswirkt.<br />
Fortsetzung der Rechtsmittelverfahren gegen die Restriktionen zur Benützung des süddeutschen<br />
Luftraums bzw. zur Aufnahme von Verhandlungen<br />
Wie in den Kapiteln 2.1 und 2.2 dargelegt, sind sowohl auf dem Rechtsweg als auch auf dem Verhandlungsweg<br />
die möglichen Schritte eingeleitet, um Verbesserungen bezüglich der Benützungsbedingungen<br />
im süddeutschen Luftraum zu erzielen. Die diesbezüglichen Forderungen sind damit<br />
erfüllt.<br />
Rückkehr zum Betrieb 2000 (vor den Restriktionen zur Benützung des süddeutschen Luftraums)<br />
Verschiedene Eingeber fordern eine Rückkehr zum bis 2000/2001 geltenden Flugbetriebsregime<br />
mit Landungen hauptsächlich von Norden und Starts nach Westen und Süden. Der <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong><br />
trägt diesem Anliegen schon dadurch Rechnung, dass mit den Vorgaben, die im Zuge des ersten<br />
Koordinationsgesprächs vom 25. Oktober 2005 diskutiert und veröffentlicht wurden, der Auftrag<br />
erteilt wurde, u. a. eine «Betriebsvariante mit den Charakteristiken des Betriebs gemäss altem Betriebsreglement<br />
(vor den deutschen Einschränkungen)» in den Variantenfächer aufzunehmen. Die<br />
inzwischen entwickelte Variante A repräsentiert den «Betrieb 2000»: Hauptsächlich wird für diese<br />
Variante das herkömmliche Nordkonzept verwendet, welches bis 7.00 und ab 21.00 Uhr durch ein<br />
Flugbetriebskonzept mit gegenläufigem Verkehr von und nach Norden ergänzt wird, analog der<br />
Regelung im alten Betriebsreglement.<br />
Fazit: Wie die Bewertung zeigt, schneidet die Variante A bezüglich Lärmbelastung sehr günstig ab;<br />
hingegen schränkt der gegenläufige Verkehr in den Randzeiten die Kapazität zu stark ein und<br />
steht in einem klaren Widerspruch zu den deutschen Restriktionen. Hier müsste eine andere Lösung<br />
gefunden werden, um die Variante zukunftstauglich zu gestalten.<br />
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