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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

Fazit: der «Gekröpfte Nordanflug» ist im Variantenfächer vertreten, kann aber aufgrund seiner beschränkten<br />

Leistungsfähigkeit nur in nachfrageschwachen Betriebszeiten zum Einsatz kommen.<br />

Das parallel zum <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> laufende Genehmigungsverfahren für die Einführung dieses Verfahrens<br />

wird Ausschluss darüber geben, ob noch bestehende Sicherheitsvorbehalte ausgeräumt werden<br />

können oder nicht.<br />

Abflüge nach Süden geradeaus sowie mit einer Rechtskurve<br />

Dem Gedanken folgend, dass Flugzeuge keine unnötigen Schleifen ziehen sollten, nur damit die<br />

Abflüge und damit der Lärm gebündelt und gewisse Gebiete verschont werden, wurde von gewissen<br />

Eingebern verlangt, dass die Flugzeuge auf direktestem Weg die Richtung ihrer Destination<br />

einschlagen sollten. In diesem Sinn wurden der Start nach Süden geradeaus und der «Right Turn»<br />

verlangt.<br />

Dieses Element findet sich bei mehreren im <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> gebildeten Varianten, vor allem bei den<br />

Varianten C, F, G und K wieder. Direktstarts auf Piste 16 nach Süden machen diese Betriebsart<br />

zur kapazitätsstärksten Variante auf dem bestehenden Pistensystem, verbunden allerdings mit<br />

einem massiven Anstieg der Anzahl der durch Immissionsgrenzwert-Überschreitungen betroffenen<br />

Personen. Bei den Starts auf anderen Pisten wird bereits heute unmittelbar nach der ersten Steigphase<br />

in die Richtung der Destination gedreht.<br />

Fazit: Betrieblich gesehen ist diese Forderung nachzuvollziehen, weil sie auch zu einer verbesserten<br />

Leistungsfähigkeit und einer Verringerung der Komplexität führt. Sie wurde im <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong><br />

anhand verschiedener <strong>Betriebsvarianten</strong> eingehend geprüft. Die resultierenden Lärmauswirkungen<br />

führen jedoch zu einer eher ungünstigen Bewertung der entsprechenden <strong>Betriebsvarianten</strong>.<br />

Gestaltung der Abflugroute ab Piste 28 im Raum Furttal<br />

Die Abflugroute ab Piste 28 nach Westen als sehr wichtiges Betriebselement konnte aufgrund der<br />

Annahmen über künftige Fortschritte in der Navigationstechnik (vgl. Kapitel 3.2) leicht nördlich verschoben<br />

werden, so dass sie den gestellten Forderungen der Gemeinde Regensdorf und des Vereins<br />

Ikarus Erben nahe kommt. Die veränderte Führung der Abflugroute trägt in ihrer Fortsetzung<br />

nach Westen auch Forderungen aus dem Limmattal und dem <strong>Kanton</strong> Aargau Rechnung. Es ist<br />

jedoch zu betonen, dass die Umstellung erst erfolgen kann, wenn die neue Navigationstechnik in<br />

Betrieb sein wird. Eurocontrol sieht vor, den unter anderem auf Satellitennavigation abgestützten<br />

Navigationsstandard «RNAV-RNP 0.3» bis 2015 verbindlich einzuführen.<br />

Fazit: Die Forderung kann als erfüllt angesehen werden; allerdings ist auf den Zeitbedarf bis zur<br />

Umsetzung hinzuweisen.<br />

Anpassung des Modells für die Ermittlung der Lärmbelastung<br />

Die Task Force Fluglärm sowie die Stadt Dübendorf befürworten ein Berechnungsmodell, welches<br />

die Lärmbelastung in der ersten Morgenstunde stärker gewichtet. Damit soll erreicht werden, dass<br />

die nach Auffassung der Eingeber ungenügende Gewichtung der Lärmbelastung, die von Anflügen<br />

in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr verursacht wird, eine Korrektur erfährt. Auf der Grundlage<br />

des Umweltschutzrechts kann diesem Anliegen nicht nachgekommen werden. Die in der<br />

Lärmschutzverordnung verankerten Belastungsgrenzwerte und die Lärmberechnungsmethodik<br />

tragen den Schwankungen des Lärmaufkommens im Tagesverlauf grundsätzlich bereits Rechnung.<br />

Eine Differenzierung der Lärmgewichtung nach Tageszeit wäre hingegen ein äusserst<br />

schwieriges Unterfangen, weil alle Verkehrsträger gleich behandelt werden müssen.<br />

Gleichwohl ist dem Anliegen der Eingeber im <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> teilweise Rechnung getragen worden.<br />

Die Bewertungskriterien für die <strong>Betriebsvarianten</strong> enthalten auch das Kriterium der «Anzahl stark<br />

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