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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

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Der «Wide Left Turn» ab der Piste 16. Dieser Abflug stellt nach heutigen Erkenntnissen eine<br />

Übergangslösung dar, kann langfristig aber die Anforderungen bezüglich betrieblicher Stabilität<br />

und Kapazität nicht erfüllen.<br />

Starts ab der bestehenden Piste 14. Für diesen Abflug ist die massgebende Hindernisfreiheit<br />

nicht gegeben und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand erreicht werden (erforderlich wären<br />

die Abtragung eines Hügels und die Umsiedlung eines Ortsteils).<br />

4.1.3. Nicht verwendete Betriebselemente<br />

Von den Betriebselementen, welche die Anforderungen an die operationelle Machbarkeit und die<br />

Sicherheit erfüllen, konnten nicht alle in den Flugbetriebskonzepten berücksichtigt werden. Hervorzuheben<br />

sind folgende Elemente:<br />

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Anflüge von Südosten auf eine stark verlängerte Piste 32. Flugbetriebskonzepte mit Landungen<br />

auf dieser Piste hätten gegenüber dem Ostkonzept (mit Landungen auf Piste 28) oder dem<br />

Südkonzept (mit Landungen auf Piste 34) eine geringere Kapazität und weisen keine Vorteile<br />

bezüglich Lärmauswirkungen auf. Zudem müssten zusätzliche Rollwege durch die geschützten<br />

Flachmoore gebaut werden.<br />

Verschiedene Routenführungen der Abflugroute ab der Piste 16 geradeaus. Die weiter verwendete<br />

Abflugroute weist gegenüber den Alternativrouten kürzere Flugwege auf. Soll eine Betriebsvariante<br />

mit Starts auf der Piste 16 geradeaus weiterverfolgt werden, ist die Routenführung<br />

für diesen Abflug noch einmal im Detail zu prüfen.<br />

Verschiebung der Piste 16-34 nach Norden ohne Drehung der Piste 14-32 in Parallellage. Die<br />

Verschiebung de Piste 16-34 nach Norden würde in diesem Fall zu Konflikten zwischen Starts<br />

auf der Piste 16 und Landungen auf der Piste 14 führen, was eine erhebliche Erhöhung der<br />

Komplexität zur Folge hätte. Zudem könnte der Pistenanfang nicht sinnvoll mit einem Rollweg<br />

erschlossen werden.<br />

Abflugrouten ab der Piste 28 mit Rechtskurve. Diese Routen würden in unmittelbaren Konflikt<br />

mit den Anflügen auf die Piste 14 oder 16 oder mit den Starts ab der Piste 32 und 34 geraten.<br />

4.2. Flugbetriebskonzepte<br />

4.2.1. Systematik und Charakteristik der Flugbetriebskonzepte<br />

Die aus den Betriebselementen entwickelten Flugbetriebskonzepte lassen sich anhand der Hauptanflugrichtung<br />

gruppieren. Da Anflüge aus Westen aufgrund des flugtechnisch nicht machbaren<br />

Anflugs auf die Piste 10 nicht möglich sind, zusätzlich aber Konzepte mit koordinierten Anflügen<br />

aus zwei Richtungen erarbeitet wurden, führt dies zu vier Gruppen von Flugbetriebskonzepten mit<br />

den Hauptanflugrichtungen aus Norden, Osten und Süden sowie koordinierten Anflugrichtungen<br />

aus Osten und Süden.<br />

Die Ausrichtung der Starts richtet sich nach der Anflugrichtung. Starts erfolgen aus betrieblicher<br />

Sicht idealerweise entweder gleichgerichtet zu den Landungen (z. B. Starts nach Süden bei Landungen<br />

von Norden) oder – sofern dies keine Kreuzung von Starts und Landungen mit sich zieht –<br />

in Querrichtung, (z. B. Starts ab der Piste 32 bei Landungen auf der Piste 28). Ein gegenläufiger<br />

Betrieb (z. B. Landungen von Norden und Starts nach Norden, jeweils in «Paketen») weist nur eine<br />

sehr geringe Kapazität und eine vergleichsweise hohe Komplexität auf. Der Nutzen eines solchen<br />

Betriebs (geringe Anzahl Lärmbetroffener bei Betrieb Richtung Norden) muss deshalb sorgfältig<br />

abgewogen werden. Starts können grundsätzlich sowohl ab dem Pistenanfang als auch ab anderen<br />

Pistenzugängen erfolgen (sog. «Intersection Take Off»), wenn dies zur Vermeidung von unnötig<br />

langen Rolldistanzen oder langen Wartezeiten vor dem Start dienen kann.<br />

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