SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich
SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich
SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />
7. Weiteres Vorgehen im <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong>, Ausblick<br />
7.1. Nächste Schritte<br />
Das zweite Koordinationsgespräch (KG II) ist in zwei Teile gegliedert.<br />
Im ersten Teil werden die erarbeiteten Varianten vorgestellt und die technischen Schlussfolgerungen<br />
der Projektpartner präsentiert. Sowohl die raumplanerisch betroffenen <strong>Kanton</strong>e Aargau und<br />
Schaffhausen sowie die weiteren Nachbarkantone Thurgau, Schwyz, St. Gallen und Zug sind dazu<br />
eingeladen. Auf Grund des Umfangs der Unterlagen erhalten die Nachbarkantone nach der ersten<br />
Präsentation der vorliegenden Ergebnisse genügend Zeit, um das Material vertieft zu studieren<br />
und Fragen an das BAZL zu richten. Dieses wird in geeigneter Form Erläuterungen geben. Damit<br />
endet der technische Teil des zweiten <strong>Prozess</strong>schrittes. Die Resultate werden der politischen Diskussion<br />
zugeführt. Die <strong>Kanton</strong>e können Gemeinden und Bevölkerung in geeigneter Form konsultieren;<br />
im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ist eine Konsultation der Gemeinden im Rahmen der Konsultativen Konferenz<br />
Flughafen <strong>Zürich</strong> vorgesehen. Sodann erhalten die Beteiligten Gelegenheit, sich zu den Varianten<br />
und den Vorschlägen vernehmen zu lassen. Mit den <strong>Kanton</strong>en Aargau und Schaffhausen,<br />
deren Richtplanung direkt betroffen ist, können diese Positionsbezüge im Rahmen des zweiten<br />
Teils dieses Koordinationsgesprächs besprochen werden. Danach werden die Projektpartner die<br />
Beschlüsse über das weitere Vorgehen fassen.<br />
Dem zweiten Koordinationsgespräch folgt sodann eine Optimierungsphase. Gestützt auf die Ergebnisse<br />
des politischen <strong>Prozess</strong>es, bzw. die Anträge der Nachbarkantone ist – soweit nicht a<br />
priori unmöglich – zu versuchen, die bevorzugten Varianten zu optimieren. Ein Pflichtenheft für<br />
diese Optimierungsphase soll mit dem Abschluss des zweiten <strong>Prozess</strong>schrittes definiert werden.<br />
Die Optimierungsphase dient unter anderem auch dazu, offene Sicherheitsfragen zu vertiefen. Mit<br />
den betroffenen Gemeinden in direkter Nachbarschaft zum Flughafen sind so genannte «Perimetergespräche»<br />
durchzuführen. Ziel ist die Abstimmung der Richt- und Nutzungsplanung mit der<br />
Flughafenplanung. Weiter soll auch festgelegt werden, welche Verfahrensschritte und Abklärungen<br />
erforderlich sind, damit die entsprechenden <strong>Betriebsvarianten</strong> umgesetzt werden können. Diese<br />
Optimierungsphase wird drei bis sechs Monate beanspruchen.<br />
Danach werden die so optimierten Varianten am dritten Koordinationsgespräch präsentiert und von<br />
den Projektpartnern verabschiedet. Das BAZL wird alsdann über den <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> den Schlussbericht<br />
erstellen. Dieser hält die Ergebnisse der Abstimmungsbemühungen zum Betrieb und zur Infrastruktur<br />
des Flughafens fest. Dabei werden namentlich auch Konsens bzw. verbleibende Divergenzen<br />
zwischen den beteiligten Behörden von Bund, <strong>Kanton</strong> und Standortgemeinden festgehalten.<br />
Der <strong>Bericht</strong> dient hierauf als Basis für die Erarbeitung des <strong>SIL</strong>-Objektblatts einerseits und die<br />
Richtplananpassungen der betroffenen <strong>Kanton</strong>e andererseits. Damit ist der Koordinationsprozess<br />
abgeschlossen.<br />
7.2. Ausblick auf formelles Verfahren<br />
Auf den <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> folgt das von der Raumplanungsverordnung vorgezeichnete formelle Verfahren.<br />
Das BAZL wird einen Objektblattentwurf erstellen, welcher auf dem Schlussprotokoll des <strong>SIL</strong>-<br />
<strong>Prozess</strong>es basiert. Dieses wird die gewählten <strong>SIL</strong>-Varianten in den Grundzügen umschreiben, die<br />
Lärmbelastung, die beanspruchten Flächen für die Infrastruktur (Flughafenperimeter) und die Hindernisbegrenzung<br />
aufzeigen. Gleichzeitig enthält es Aufträge an die planenden Behörden, welche<br />
weiteren Abstimmungsarbeiten noch zu erfolgen haben. Je nach Variante müssen im <strong>SIL</strong>-<br />
Objektblatt auch Aufträge für vertiefte Abklärungen wie betreffend Beanspruchung der bundesrechtlich<br />
geschützten Flachmoore, Gewässerschutz oder die Verlegung der Autobahn A53 aufgenommen<br />
werden. Mit der raumplanerischen Vorsorge im <strong>SIL</strong>-Objektblatt bzw. in den kantonalen<br />
Richtplänen sind allfällige Infrastrukturanpassungen des Flughafens noch nicht genehmigt; diesbezüglich<br />
sind Plangenehmigungsverfahren vorbehalten.<br />
99/112