03.01.2014 Aufrufe

SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

7. Weiteres Vorgehen im <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong>, Ausblick<br />

7.1. Nächste Schritte<br />

Das zweite Koordinationsgespräch (KG II) ist in zwei Teile gegliedert.<br />

Im ersten Teil werden die erarbeiteten Varianten vorgestellt und die technischen Schlussfolgerungen<br />

der Projektpartner präsentiert. Sowohl die raumplanerisch betroffenen <strong>Kanton</strong>e Aargau und<br />

Schaffhausen sowie die weiteren Nachbarkantone Thurgau, Schwyz, St. Gallen und Zug sind dazu<br />

eingeladen. Auf Grund des Umfangs der Unterlagen erhalten die Nachbarkantone nach der ersten<br />

Präsentation der vorliegenden Ergebnisse genügend Zeit, um das Material vertieft zu studieren<br />

und Fragen an das BAZL zu richten. Dieses wird in geeigneter Form Erläuterungen geben. Damit<br />

endet der technische Teil des zweiten <strong>Prozess</strong>schrittes. Die Resultate werden der politischen Diskussion<br />

zugeführt. Die <strong>Kanton</strong>e können Gemeinden und Bevölkerung in geeigneter Form konsultieren;<br />

im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ist eine Konsultation der Gemeinden im Rahmen der Konsultativen Konferenz<br />

Flughafen <strong>Zürich</strong> vorgesehen. Sodann erhalten die Beteiligten Gelegenheit, sich zu den Varianten<br />

und den Vorschlägen vernehmen zu lassen. Mit den <strong>Kanton</strong>en Aargau und Schaffhausen,<br />

deren Richtplanung direkt betroffen ist, können diese Positionsbezüge im Rahmen des zweiten<br />

Teils dieses Koordinationsgesprächs besprochen werden. Danach werden die Projektpartner die<br />

Beschlüsse über das weitere Vorgehen fassen.<br />

Dem zweiten Koordinationsgespräch folgt sodann eine Optimierungsphase. Gestützt auf die Ergebnisse<br />

des politischen <strong>Prozess</strong>es, bzw. die Anträge der Nachbarkantone ist – soweit nicht a<br />

priori unmöglich – zu versuchen, die bevorzugten Varianten zu optimieren. Ein Pflichtenheft für<br />

diese Optimierungsphase soll mit dem Abschluss des zweiten <strong>Prozess</strong>schrittes definiert werden.<br />

Die Optimierungsphase dient unter anderem auch dazu, offene Sicherheitsfragen zu vertiefen. Mit<br />

den betroffenen Gemeinden in direkter Nachbarschaft zum Flughafen sind so genannte «Perimetergespräche»<br />

durchzuführen. Ziel ist die Abstimmung der Richt- und Nutzungsplanung mit der<br />

Flughafenplanung. Weiter soll auch festgelegt werden, welche Verfahrensschritte und Abklärungen<br />

erforderlich sind, damit die entsprechenden <strong>Betriebsvarianten</strong> umgesetzt werden können. Diese<br />

Optimierungsphase wird drei bis sechs Monate beanspruchen.<br />

Danach werden die so optimierten Varianten am dritten Koordinationsgespräch präsentiert und von<br />

den Projektpartnern verabschiedet. Das BAZL wird alsdann über den <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> den Schlussbericht<br />

erstellen. Dieser hält die Ergebnisse der Abstimmungsbemühungen zum Betrieb und zur Infrastruktur<br />

des Flughafens fest. Dabei werden namentlich auch Konsens bzw. verbleibende Divergenzen<br />

zwischen den beteiligten Behörden von Bund, <strong>Kanton</strong> und Standortgemeinden festgehalten.<br />

Der <strong>Bericht</strong> dient hierauf als Basis für die Erarbeitung des <strong>SIL</strong>-Objektblatts einerseits und die<br />

Richtplananpassungen der betroffenen <strong>Kanton</strong>e andererseits. Damit ist der Koordinationsprozess<br />

abgeschlossen.<br />

7.2. Ausblick auf formelles Verfahren<br />

Auf den <strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> folgt das von der Raumplanungsverordnung vorgezeichnete formelle Verfahren.<br />

Das BAZL wird einen Objektblattentwurf erstellen, welcher auf dem Schlussprotokoll des <strong>SIL</strong>-<br />

<strong>Prozess</strong>es basiert. Dieses wird die gewählten <strong>SIL</strong>-Varianten in den Grundzügen umschreiben, die<br />

Lärmbelastung, die beanspruchten Flächen für die Infrastruktur (Flughafenperimeter) und die Hindernisbegrenzung<br />

aufzeigen. Gleichzeitig enthält es Aufträge an die planenden Behörden, welche<br />

weiteren Abstimmungsarbeiten noch zu erfolgen haben. Je nach Variante müssen im <strong>SIL</strong>-<br />

Objektblatt auch Aufträge für vertiefte Abklärungen wie betreffend Beanspruchung der bundesrechtlich<br />

geschützten Flachmoore, Gewässerschutz oder die Verlegung der Autobahn A53 aufgenommen<br />

werden. Mit der raumplanerischen Vorsorge im <strong>SIL</strong>-Objektblatt bzw. in den kantonalen<br />

Richtplänen sind allfällige Infrastrukturanpassungen des Flughafens noch nicht genehmigt; diesbezüglich<br />

sind Plangenehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

99/112

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!