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SIL-Prozess: Bericht Betriebsvarianten - Grüne Kanton Zürich

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<strong>SIL</strong>-<strong>Prozess</strong> Flughafen <strong>Zürich</strong>: <strong>Bericht</strong> <strong>Betriebsvarianten</strong> vom 8. Dezember 2006<br />

Abbildung 13: Luftraum für die <strong>Betriebsvarianten</strong> und Anbindung an die Luftstrassen<br />

4.5. Flughafenperimeter und Sicherheitszonen der <strong>Betriebsvarianten</strong><br />

4.5.1. Einleitung<br />

Jeder Flugbetrieb setzt eine entsprechende Infrastruktur am Boden voraus und bedingt, dass die<br />

An- und Abflugkorridore von Hindernissen freigehalten werden. Zur Infrastruktur zählen unter anderem<br />

das Pisten- und Rollwegsystem, die Abfertigungsgebäude, die landseitigen Erschliessungsanlagen<br />

sowie die Ver- und Entsorgungsanlagen. Das von diesen Flughafenanlagen beanspruchte<br />

Areal wird vom Flughafenperimeter umgrenzt. Die Freihaltung der An- und Abflugkorridore von<br />

Hindernissen wird durch den Sicherheitszonenplan gewährleistet. Das methodische Vorgehen dazu<br />

wurde in Kapitel 3.6 erläutert, im Folgenden werden die Resultate zusammenfassend vorgestellt.<br />

Detaillierte Angaben zu Perimeter und Infrastruktur jeder Betriebsvariante sind in den<br />

Stammblättern im Anhang F zu finden.<br />

Mit dem Flughafenperimeter im <strong>SIL</strong>-Objektblatt soll der mit der Rahmenkonzession zur 5. Bauetappe<br />

genehmigte Perimeter (Baubereichsplan der 5. Bauetappe von 1997) abgelöst werden.<br />

4.5.2. Flughafenanlagen und Nebenanlagen<br />

Der Flughafenperimeter umgrenzt das von Flughafenanlagen beanspruchte Areal (einschliesslich<br />

Erweiterungsflächen). Er wird im <strong>SIL</strong>-Objektblatt festgelegt und ist für die Behörden verbindlich.<br />

Flughafenanlagen sind Bauten und Anlagen, die örtlich und funktionell zum Flughafen gehören<br />

und seinem ordnungsgemässen und reibungslosen Betrieb dienen.<br />

Da der Flughafenperimeter auch Bauten und Anlagen zulässt, die nicht zu den Flughafenanlagen<br />

gezählt werden können (Nebenanlagen), ist die Nutzungsplanung der Gemeinden auch innerhalb<br />

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