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Möglichkeiten der verbesserten sozialen Inklusion

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3. Stärkung <strong>der</strong> Mitwirkungsmöglichkeiten und <strong>der</strong> Eigenaktivität <strong>der</strong> Bürgerinnen und<br />

Bürger.<br />

Zur politischen, gesamtstädtischen und operativen Steuerung des Programms wurden<br />

verschiedene Gremien geschaffen (ebenda: 62 ff.):<br />

- Die politische Steuerung erfolgt über eine Senatskommission für Integrierte Stadtteilentwicklung<br />

unter dem Vorsitz des ersten Bürgermeisters. Diese entscheidet über<br />

die politischen Vorgaben sowie die grundsätzlichen Zielsetzungen und Strategien des<br />

Programms und ist u. a. für die Beschlussfassung <strong>der</strong> integrierten Entwicklungskonzepte<br />

(einschließlich Zeit- und Kostenplan) zuständig. In <strong>der</strong> Senatskommission sind die<br />

Präsides und Staatsräte <strong>der</strong> verschiedenen Fachbehörden und <strong>der</strong> Finanzbehörde vertreten.<br />

Fe<strong>der</strong>führende Behörde ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.<br />

- Zur gesamtstädtischen Steuerung des Programms wurde ein Leitungsausschuss<br />

eingerichtet, in dem alle beteiligten Fachbehörden und alle Dezernenten <strong>der</strong> beteiligten<br />

Bezirksämter vertreten sind. Der Ausschuss ist u. a. für die Genehmigung <strong>der</strong> bezirklichen<br />

bzw. gebietsbezogenen Etats aus programmeigenen Mitteln, die Überprüfung <strong>der</strong><br />

laufenden Auswertung <strong>der</strong> Programmumsetzung und für die Formulierung von konzeptionellen<br />

und strategischen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms zuständig.<br />

Darüber hinaus kann er Empfehlungen zu ihrer weiteren Behandlung in die<br />

Senatskommission weiterleiten.<br />

- Die Leitstelle Integrierte Stadtentwicklung und das Amt für Wohnen, Stadterneuerung<br />

und Bodenordnung sind als fe<strong>der</strong>führende Stellen für den Gesamtsteuerungsprozess<br />

zuständig. Unterstützt werden sie durch zentrale Koordinatoren, die in den<br />

beteiligten Fachbehörden benannt werden und die den Bezirken und dem Gebietsmanagement<br />

zur fachlichen Abstimmung zur Verfügung stehen.<br />

- Für das operative Management und die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen, Projekte und<br />

Aktivitäten sind die Bezirke zuständig. Diese sollen u. a. auf Bezirksebene eine fachübergreifende<br />

Kooperation sicherstellen, gebietsbezogene Mittelbündelungen vornehmen<br />

und die Entstehung von Koordinierungs- und Umsetzungsstrukturen gewährleisten<br />

(Koordinierungskreis, Gebietskoordinator, Gebietsmanagement). Zudem sollen die Bezirke<br />

die Umsetzung in den Gebieten durch die Gebietsentwickler überwachen und die<br />

gebietsbezogene Mittelverwaltung übernehmen.<br />

- Zur Begleitung <strong>der</strong> Programmumsetzung wurden drei neue Steuerungsinstrumente<br />

eingeführt: 1) Sozialmonitoring zur kleinräumigen Analyse von Kontextdaten, 2) Evaluation<br />

zur empirischen Wirkungs- und Erfolgskontrolle von Gebieten, ausgewählten

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