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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Mobilität<br />

8<br />

5.11. Benutzung der 1. Klasse<br />

Für wen? - Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte des Naziregimes<br />

mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70%<br />

Wer gewährt? - Deutsche Bahn AG<br />

Wo steht‘s? - lnformationsbroschüre „Mobil mit Handicap“ der<br />

Deutschen Bahn AG oder unter www.bahn.de/handicap.<br />

Der Ausweisinhaber kann in der 1. Klasse fahren, wenn das ausdrücklich<br />

in seinem Ausweis vermerkt ist. Die Möglichkeit besteht:<br />

• in allen Zügen des Nahverkehrs (S, SE, RB, RE, IRE), der D- und<br />

lR-Züge auf den im Streckenverzeichnis zum Schwerbehinderten-<br />

ausweis (inkl. Beiblatt und Wertmarke) eingetragenen Strecken,<br />

• mit einem Fahrschein 2. Klasse - auch wenn dieser eine Ermäßigung<br />

einschließt - in allen Personenzügen, ausgenommen bei<br />

Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen und mit Fahrscheinen,<br />

deren Preise Kostenzuschläge für Arrangements oder Ähnliches<br />

enthalten.<br />

Beiblatt und Wertmarke werden nicht benötigt,<br />

• für die Benutzung von zuschlagspflichtigen EC und IC Zuschläge<br />

zu zahlen; ebenso in IR- und D-Zügen bei Verbindungen bis einschließlich<br />

50 km innerhalb und zwischen aneinander angrenzenden<br />

Verkehrsverbünden und Gemeinschaftsverkehren sowie<br />

innerhalb von S-Bahn-Tarifbereichen in den neuen Bundesländern;<br />

es braucht dann jeweils nur ein IR-/D-Zuschlag gezahlt zu werden;<br />

für Fahrten auf den Strecken nach dem Streckenverzeichnis und<br />

im Anschluss darüber hinaus entfällt der IR- oder D-Zuschlag.<br />

5.12. Unentgeltliche Beförderung von Hilfsmitteln<br />

Für wen? - Schwerbehinderte Menschen, die auf die Benutzung<br />

eines Rollstuhls oder andere mobilitätsnotwendige Hilfsmittel<br />

angewiesen sind<br />

Wer gewährt? - Deutsche Bahn AG<br />

Wo steht‘s? - lnformationsbroschüre „Mobil mit Handicap“ der<br />

Deutschen Bahn AG oder unter www.bahn.de/handicap

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