Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Mobilität<br />
8<br />
5.11. Benutzung der 1. Klasse<br />
Für wen? - Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte des Naziregimes<br />
mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70%<br />
Wer gewährt? - Deutsche Bahn AG<br />
Wo steht‘s? - lnformationsbroschüre „Mobil mit Handicap“ der<br />
Deutschen Bahn AG oder unter www.bahn.de/handicap.<br />
Der Ausweisinhaber kann in der 1. Klasse fahren, wenn das ausdrücklich<br />
in seinem Ausweis vermerkt ist. Die Möglichkeit besteht:<br />
• in allen Zügen des Nahverkehrs (S, SE, RB, RE, IRE), der D- und<br />
lR-Züge auf den im Streckenverzeichnis zum Schwerbehinderten-<br />
ausweis (inkl. Beiblatt und Wertmarke) eingetragenen Strecken,<br />
• mit einem Fahrschein 2. Klasse - auch wenn dieser eine Ermäßigung<br />
einschließt - in allen Personenzügen, ausgenommen bei<br />
Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen und mit Fahrscheinen,<br />
deren Preise Kostenzuschläge für Arrangements oder Ähnliches<br />
enthalten.<br />
Beiblatt und Wertmarke werden nicht benötigt,<br />
• für die Benutzung von zuschlagspflichtigen EC und IC Zuschläge<br />
zu zahlen; ebenso in IR- und D-Zügen bei Verbindungen bis einschließlich<br />
50 km innerhalb und zwischen aneinander angrenzenden<br />
Verkehrsverbünden und Gemeinschaftsverkehren sowie<br />
innerhalb von S-Bahn-Tarifbereichen in den neuen Bundesländern;<br />
es braucht dann jeweils nur ein IR-/D-Zuschlag gezahlt zu werden;<br />
für Fahrten auf den Strecken nach dem Streckenverzeichnis und<br />
im Anschluss darüber hinaus entfällt der IR- oder D-Zuschlag.<br />
5.12. Unentgeltliche Beförderung von Hilfsmitteln<br />
Für wen? - Schwerbehinderte Menschen, die auf die Benutzung<br />
eines Rollstuhls oder andere mobilitätsnotwendige Hilfsmittel<br />
angewiesen sind<br />
Wer gewährt? - Deutsche Bahn AG<br />
Wo steht‘s? - lnformationsbroschüre „Mobil mit Handicap“ der<br />
Deutschen Bahn AG oder unter www.bahn.de/handicap