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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Ein mitgeführter Rollstuhl (auch Elektrorollstuhl) oder andere<br />

orthopädische Hilfsmittel werden auch ohne Beiblatt zum Schwer-<br />

behindertenausweis und Wertmarke unentgeltlich befördert<br />

• in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, (ausgenommen in<br />

Sonderzügen und Sonderwagen) in Verbindung mit einer auch<br />

ermäßigten Fahrkarte bzw. mit dem Streckenverzeichnis und<br />

• auf Omnibuslinien im Nah- und Fernverkehr, soweit die Beschaf-<br />

fenheit der Busse das zulässt.<br />

Weitere Informationen für behinderte oder mobilitätseingeschränkte<br />

Bahnreisende (Bereitstellung von Parkplätzen, Fahrpreisermäßigungen,<br />

gebührenfreie Sitzplatzreservierung usw.) finden Sie in der<br />

<strong>Broschüre</strong> „Mobil mit Handicap“ der Deutschen Bahn AG, die an<br />

allen Fahrkartenverkaufsstellen erhältlich ist, oder unter www.bahn.<br />

de/handicap.<br />

5.13. Erleichterungen im Flugverkehr<br />

Für wen? - Behinderte Flugreisende und Flugreisende mit<br />

eingeschränkter Mobilität<br />

Wer gewährt? - Fluggesellschaften<br />

Wo steht‘s? - „Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von<br />

behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter<br />

Mobilität“, Tarifübersichten der Fluggesellschaften<br />

Mit dieser Verordnung, die in der Bundesrepublik Deutschland seit<br />

Juli 2007 in Kraft ist, soll ein diskriminierungsfreier Zugang zum<br />

Luftverkehr für behinderte und mobilitätseingeschränkte Flugreisende<br />

sichergestellt werden. Sie gilt für alle europäischen Fluggesellschaften,<br />

auch für Flüge aus Drittländern in die europäischen<br />

Mitgliedsstaaten.<br />

Sie verbietet den Luftfahrtunternehmen, behinderten oder mobilitätseingeschränkten<br />

Menschen den Zugang zu einer Flugreise - abgesehen<br />

von begründeten Ausnahmefällen - zu verweigern. Zudem<br />

Mobilität

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