Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Ein mitgeführter Rollstuhl (auch Elektrorollstuhl) oder andere<br />
orthopädische Hilfsmittel werden auch ohne Beiblatt zum Schwer-<br />
behindertenausweis und Wertmarke unentgeltlich befördert<br />
• in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, (ausgenommen in<br />
Sonderzügen und Sonderwagen) in Verbindung mit einer auch<br />
ermäßigten Fahrkarte bzw. mit dem Streckenverzeichnis und<br />
• auf Omnibuslinien im Nah- und Fernverkehr, soweit die Beschaf-<br />
fenheit der Busse das zulässt.<br />
Weitere Informationen für behinderte oder mobilitätseingeschränkte<br />
Bahnreisende (Bereitstellung von Parkplätzen, Fahrpreisermäßigungen,<br />
gebührenfreie Sitzplatzreservierung usw.) finden Sie in der<br />
<strong>Broschüre</strong> „Mobil mit Handicap“ der Deutschen Bahn AG, die an<br />
allen Fahrkartenverkaufsstellen erhältlich ist, oder unter www.bahn.<br />
de/handicap.<br />
5.13. Erleichterungen im Flugverkehr<br />
Für wen? - Behinderte Flugreisende und Flugreisende mit<br />
eingeschränkter Mobilität<br />
Wer gewährt? - Fluggesellschaften<br />
Wo steht‘s? - „Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von<br />
behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter<br />
Mobilität“, Tarifübersichten der Fluggesellschaften<br />
Mit dieser Verordnung, die in der Bundesrepublik Deutschland seit<br />
Juli 2007 in Kraft ist, soll ein diskriminierungsfreier Zugang zum<br />
Luftverkehr für behinderte und mobilitätseingeschränkte Flugreisende<br />
sichergestellt werden. Sie gilt für alle europäischen Fluggesellschaften,<br />
auch für Flüge aus Drittländern in die europäischen<br />
Mitgliedsstaaten.<br />
Sie verbietet den Luftfahrtunternehmen, behinderten oder mobilitätseingeschränkten<br />
Menschen den Zugang zu einer Flugreise - abgesehen<br />
von begründeten Ausnahmefällen - zu verweigern. Zudem<br />
Mobilität