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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Mobilität<br />

Damit eine schnelle Pannenhilfe gewährleistet werden kann, werden<br />

folgende Angaben benötigt: Vor- und Zuname, Mitgliedsnummer sowie<br />

folgende Angaben zum Fahrzeug: Marke, Typ, Farbe und Kennzeichen<br />

des Fahrzeugs, Ausfallursache und genauer Standort.<br />

Beispiel: webnotruf@adac.de<br />

PANNENMELDUNG PER E-MAIL/Fax (wegen Gehörlosigkeit)<br />

Mustermann, MGL (MitgIiedsnummer: 123456789, Opel Astra<br />

schwarz, HB-HB 123 in 28195 <strong>Bremen</strong>, Bahnhofstr. 1, Fahrzeug<br />

springt nicht an, Batterie leer.<br />

5.9. Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln<br />

Für wen?<br />

1. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen G und<br />

gehörlose Menschen mit Merkzeichen GI . Die „Freifahrt“ kann<br />

nur beansprucht werden, wenn der behinderte Mensch keine<br />

Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhält.<br />

2. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen aG .<br />

Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beansprucht<br />

werden.<br />

3. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen H und/<br />

oder BI sowie Kriegsbeschädigte / andere Versorgungsberech-<br />

tigte (Ausweismerkzeichen VB oder EB ), wenn sie bereits am<br />

1.10.1979 freifahrtberechtigt waren und die Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund der Schädigung noch<br />

a) mindestens 70%<br />

b) 50% bis 60% mit Ausweismerkzeichen G beträgt.<br />

Das Gleiche gilt für schwerbehinderte Menschen, welche die<br />

Voraussetzungen nur deshalb nicht erfüllen, weil sie am<br />

1.10.1979 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu<br />

diesem Zeitpunkt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages<br />

genannten Gebiet hatten. Auf schriftliche Anforderung übersendet<br />

das Versorgungsamt ohne Bezahlung ein Beiblatt mit Wertmarke.<br />

Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beantragt werden.

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