Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Mobilität<br />
Damit eine schnelle Pannenhilfe gewährleistet werden kann, werden<br />
folgende Angaben benötigt: Vor- und Zuname, Mitgliedsnummer sowie<br />
folgende Angaben zum Fahrzeug: Marke, Typ, Farbe und Kennzeichen<br />
des Fahrzeugs, Ausfallursache und genauer Standort.<br />
Beispiel: webnotruf@adac.de<br />
PANNENMELDUNG PER E-MAIL/Fax (wegen Gehörlosigkeit)<br />
Mustermann, MGL (MitgIiedsnummer: 123456789, Opel Astra<br />
schwarz, HB-HB 123 in 28195 <strong>Bremen</strong>, Bahnhofstr. 1, Fahrzeug<br />
springt nicht an, Batterie leer.<br />
5.9. Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln<br />
Für wen?<br />
1. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen G und<br />
gehörlose Menschen mit Merkzeichen GI . Die „Freifahrt“ kann<br />
nur beansprucht werden, wenn der behinderte Mensch keine<br />
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhält.<br />
2. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen aG .<br />
Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beansprucht<br />
werden.<br />
3. Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen H und/<br />
oder BI sowie Kriegsbeschädigte / andere Versorgungsberech-<br />
tigte (Ausweismerkzeichen VB oder EB ), wenn sie bereits am<br />
1.10.1979 freifahrtberechtigt waren und die Minderung der<br />
Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund der Schädigung noch<br />
a) mindestens 70%<br />
b) 50% bis 60% mit Ausweismerkzeichen G beträgt.<br />
Das Gleiche gilt für schwerbehinderte Menschen, welche die<br />
Voraussetzungen nur deshalb nicht erfüllen, weil sie am<br />
1.10.1979 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu<br />
diesem Zeitpunkt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages<br />
genannten Gebiet hatten. Auf schriftliche Anforderung übersendet<br />
das Versorgungsamt ohne Bezahlung ein Beiblatt mit Wertmarke.<br />
Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beantragt werden.