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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Steuerermäßigungen<br />

Vermerk im Beiblatt löschen lassen, seine Fahrzeugversicherung<br />

benachrichtigen und das Beiblatt dann beim Versorgungsamt mit<br />

einer Wertmarke versehen lassen.<br />

b) Befreiung<br />

Für wen? - 1. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen<br />

H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert)<br />

2. Versorgungsberechtigte (,‚Kriegsbeschädigt“ VB oder EB im<br />

Ausweis). Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung wird in diesen Fällen<br />

nur erteilt, wenn die Voraussetzungen dazu bereits am 31.12.1979<br />

erfüllt waren oder der Berechtigte sie nur deswegen nicht erfüllte,<br />

weil er zu diesem Zeitpunkt nicht im Beitrittsgebiet wohnte.<br />

Wo beantragen? - Versorgungs- / Finanz- / Straßenverkehrsamt<br />

Wo steht’s? - § 3a Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz<br />

Die völlige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben der „ Freifahrt“<br />

(vgl. Seite …) beansprucht werden. Die behinderten Menschen, die<br />

das Merkzeichen H , Bl , oder aG im Ausweis haben, können<br />

beim Finanzamt die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auch ohne Beiblatt<br />

allein mit dem Schwerbehindertenausweis beantragen. Sind<br />

diese Merkzeichen nicht im Ausweis, so benötigen die übrigen<br />

anspruchsberechtigten behinderten Menschen zur Antragstellung<br />

das Ausweis-Beiblatt mit Wertmarke.<br />

Hinweis: Das Fahrzeug, für das der behinderte Mensch Steuerermäßigung/-befreiung<br />

beantragt, muss auf seinen Namen zugelassen<br />

sein. Dies ist auch bei Minderjährigen möglich. Die Steuerbefreiung/ermäßigung<br />

wird nur für ein Fahrzeug gewährt. Es darf nur vom<br />

behinderten Menschen, von anderen Personen nur in seinem Beisein<br />

gefahren werden. Ausnahme: Fahrten im Zusammenhang mit<br />

dem Transport des behinderten Menschen (z.B. Rückfahrt ohne den<br />

behinderten Menschen von dessen Arbeitsstelle zu dessen Wohnung)<br />

oder für seine Haushaltsführung (z.B. Fahrten zum Einkauf,<br />

zum Arzt usw.). Werden Güter (ausgenommen Handgepäck) oder<br />

entgeltlich Personen (ausgenommen gelegentliche Mitfahrer, Fahrgemeinschaften)<br />

befördert, erlischt die Steuerermäßigung/-befreiung.<br />

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