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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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7. Wohnen<br />

7.1. Wohngeld / Freibeträge für schwerbehinderte<br />

Menschen ...................................................................Seite 109<br />

7.2. Wohnberechtigungsschein ......................................... Seite 110<br />

7.3. Wohnungskündigung / Widerspruch des Mieters<br />

wegen sozialer Härte ...................................................Seite 111<br />

7.4. Behindertengerechte Umbauten / Duldung<br />

durch den Vermieter ................................................... Seite 112<br />

7.5. Vermittlung behindertengerechter Wohnungen .......... Seite 113<br />

7.1. Wohngeld / Freibeträge für schwerbehinderte<br />

Menschen<br />

Für wen? - Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100,<br />

unter bestimmten Umständen auch für schwerbehinderte Menschen<br />

mit einem geringeren GdB, wenn häusliche Pflegebedürftigkeit<br />

besteht.<br />

Wer leistet? - Wohngeldstellen in <strong>Bremen</strong>: der Senator für<br />

Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Referat Wohngeld,<br />

Breitenweg 24/26, 28195 <strong>Bremen</strong><br />

und Bremerhaven: der Magistrat der Stadt Bremerhaven,<br />

Sozialamt-Wohngeldstelle, Hinrich-Schmalfeldt-Str., Stadthaus 1,<br />

27567 Bremerhaven.<br />

Wo steht‘s? - Wohngeldgesetz<br />

Wohngeld wird als Zuschuss (Miet- und Lastenzuschuss) für die<br />

Aufwendungen von Wohnraum gezahlt. Die Bewilligung ist abhängig<br />

von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, von<br />

der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der zuschussfähigen<br />

Miete oder der Belastung. Das Gesamteinkommen ist die<br />

Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnenden<br />

Familienmitglieder, abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach<br />

§ 13 Wohngeldgesetz. Zum Jahreseinkommen gehören die steuerpflichtigen<br />

positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 sowie<br />

Abs. 5a Einkommensteuergesetz (ESTG), ergänzt um die zu<br />

berücksichtigenden steuerfreien Einnahmen.<br />

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Wohnen

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