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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Begriffsbestimmungen<br />

grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere<br />

Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Wortschatz)<br />

vorliegen.<br />

RF bedeutet, „die gesundheitlichen Voraussetzungen für die<br />

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht liegen vor“.<br />

Das Merkzeichen erhalten wesentlich sehbehinderte, schwer hörgeschädigte<br />

und behinderte Menschen, die einen GdB von wenigstens<br />

80 haben und wegen ihres Leidens allgemein von öffentlichen<br />

Veranstaltungen ausgeschlossen sind.<br />

.KI bedeutet, „die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung<br />

der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse in der<br />

Eisenbahn liegen vor“.<br />

Das Merkzeichen erhalten schwerkriegsbeschädigte Menschen (ab<br />

70% MdE) unter bestimmten Voraussetzungen. Zum „Freifahrtausweis“<br />

stellt das Versorgungsamt auf Antrag ein Beiblatt in weißer<br />

Grundfarbe aus. Für die „Freifahrt“ (unentgeltliche Beförderung im<br />

öffentlichen Personenverkehr) muss das Beiblatt mit einer Wertmarke<br />

versehen sein. Zusätzlich zum „Freifahrtausweis“ und zum<br />

Beiblatt mit Wertmarke händigt das Versorgungsamt ein Streckenverzeichnis<br />

aus. Das Verzeichnis enthält die Streckenabschnitte der<br />

Deutschen Bahn AG im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder<br />

den gewöhnlichen Aufenthalt des schwerbehinderten Menschen.<br />

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