Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Begriffsbestimmungen<br />
grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere<br />
Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Wortschatz)<br />
vorliegen.<br />
RF bedeutet, „die gesundheitlichen Voraussetzungen für die<br />
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht liegen vor“.<br />
Das Merkzeichen erhalten wesentlich sehbehinderte, schwer hörgeschädigte<br />
und behinderte Menschen, die einen GdB von wenigstens<br />
80 haben und wegen ihres Leidens allgemein von öffentlichen<br />
Veranstaltungen ausgeschlossen sind.<br />
.KI bedeutet, „die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung<br />
der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse in der<br />
Eisenbahn liegen vor“.<br />
Das Merkzeichen erhalten schwerkriegsbeschädigte Menschen (ab<br />
70% MdE) unter bestimmten Voraussetzungen. Zum „Freifahrtausweis“<br />
stellt das Versorgungsamt auf Antrag ein Beiblatt in weißer<br />
Grundfarbe aus. Für die „Freifahrt“ (unentgeltliche Beförderung im<br />
öffentlichen Personenverkehr) muss das Beiblatt mit einer Wertmarke<br />
versehen sein. Zusätzlich zum „Freifahrtausweis“ und zum<br />
Beiblatt mit Wertmarke händigt das Versorgungsamt ein Streckenverzeichnis<br />
aus. Das Verzeichnis enthält die Streckenabschnitte der<br />
Deutschen Bahn AG im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder<br />
den gewöhnlichen Aufenthalt des schwerbehinderten Menschen.<br />
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