Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Steuerermäßigungen<br />
Beispiel:<br />
Das minderjährige Kind der Steuerpflichtigen ist in die Pflege-<br />
stufe III eingestuft und wird von den Eltern im gemeinsamen Haushalt<br />
persönlich gepflegt.<br />
Die Steuerpflichtigen können beantragen, dass der Behinderten-<br />
Pauschbetrag in Höhe von 3.700 € der dem Kind zusteht, auf sie<br />
übertragen wird. Außerdem können sie - unabhängig von Zahlungen<br />
der Pflegeversicherung - den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch<br />
nehmen.<br />
76<br />
.7. Rückwirkende Anerkennung der Behinderung<br />
Der Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung der<br />
Behinderung und der Bescheid der Pflegeversicherung über die<br />
Einstufung in die Pflegestufe III sind für das Finanzamt bindend. Es<br />
handelt sich um Grundlagenbescheide, die ggf. auch eine Änderung<br />
bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide ermöglichen.<br />
Die Festsetzungsfrist für die betroffene Einkommensteuer endet frühestens<br />
mit Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides<br />
(§ 171 Abs. 10 Abgabenordnung).<br />
Beispiel:<br />
Einem Steuerpflichtigen wird durch Bescheid des Versorgungsamtes<br />
vom 1.2.2007 rückwirkend ab 1.9.2001 ein GdB von 70 (bisher 40)<br />
und das Merkzeichen G zuerkannt. Die Einkommensteuerbescheide<br />
bis einschließlich 2005 sind bereits bestandskräftig.<br />
Der Steuerpflichtige kann unter Vorlage des Bescheides des Versorgungsamtes<br />
beantragen, dass die Einkommensteuerbescheide<br />
2001 bis 2005 geändert werden.<br />
Die Änderungen erfolgen zur:<br />
• rückwirkenden Berücksichtigung des höheren Behinderten-<br />
Pauschbetrages.