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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Steuerermäßigungen<br />

Beispiel:<br />

Das minderjährige Kind der Steuerpflichtigen ist in die Pflege-<br />

stufe III eingestuft und wird von den Eltern im gemeinsamen Haushalt<br />

persönlich gepflegt.<br />

Die Steuerpflichtigen können beantragen, dass der Behinderten-<br />

Pauschbetrag in Höhe von 3.700 € der dem Kind zusteht, auf sie<br />

übertragen wird. Außerdem können sie - unabhängig von Zahlungen<br />

der Pflegeversicherung - den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch<br />

nehmen.<br />

76<br />

.7. Rückwirkende Anerkennung der Behinderung<br />

Der Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung der<br />

Behinderung und der Bescheid der Pflegeversicherung über die<br />

Einstufung in die Pflegestufe III sind für das Finanzamt bindend. Es<br />

handelt sich um Grundlagenbescheide, die ggf. auch eine Änderung<br />

bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide ermöglichen.<br />

Die Festsetzungsfrist für die betroffene Einkommensteuer endet frühestens<br />

mit Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides<br />

(§ 171 Abs. 10 Abgabenordnung).<br />

Beispiel:<br />

Einem Steuerpflichtigen wird durch Bescheid des Versorgungsamtes<br />

vom 1.2.2007 rückwirkend ab 1.9.2001 ein GdB von 70 (bisher 40)<br />

und das Merkzeichen G zuerkannt. Die Einkommensteuerbescheide<br />

bis einschließlich 2005 sind bereits bestandskräftig.<br />

Der Steuerpflichtige kann unter Vorlage des Bescheides des Versorgungsamtes<br />

beantragen, dass die Einkommensteuerbescheide<br />

2001 bis 2005 geändert werden.<br />

Die Änderungen erfolgen zur:<br />

• rückwirkenden Berücksichtigung des höheren Behinderten-<br />

Pauschbetrages.

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