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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die<br />

Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.<br />

Von dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen hat sich die<br />

Genehmigungsbehörde in geeigneter Weise selbst zu überzeugen.<br />

Soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer<br />

hervorgeht, wird die Ausnahmegenehmigung in der Regel auf 1 Jahr<br />

befristet. Dort, wo es sich um einen attestierten nicht besserungs-<br />

fähigen Gesundheitszustand handelt, wird eine unbefristete Aus-<br />

nahmegenehmigung erteilt.<br />

Auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, darf die<br />

Mitnahme von behinderten Kindern nur erfolgen, wenn eine<br />

besondere Rückhalteeinrichtung für behinderte Menschen benutzt<br />

wird und in einer ärztlichen Bescheinigung, die auf den Namen des<br />

behinderten Kindes ausgestellt ist, bestätigt wird, dass anstelle einer<br />

bauartgenehmigten Rückhalteeinrichtung nur eine besondere Rückhalteeinrichtung<br />

verwendet werden kann.<br />

5.5. Vergünstigungen beim Neuwagenkauf für behinderte<br />

Menschen<br />

Für wen? - In der Regel für Personen mit einem GdB von mindestens<br />

50 und Merkzeichen G , aG , GI oder BI<br />

Wer gewährt? - Autohändler/Automobilhersteller<br />

Wo steht‘s? - Preisinformationen der Hersteller<br />

Weitere Informationen: www.adac.de, www.vdk.de, Bund behinderter<br />

Auto-Besitzer e.V., 66443 Bexbach, Postfach 1202,<br />

Tel./Fax 06826/5782, Internet: www.bbab.de<br />

Einige Hersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf<br />

Basis der „Unverbindlichen Preisempfehlung“ (,‚Listenpreis“) an.<br />

Den Nachlass gewährt in der Regel der Händler, der eine Rück-<br />

vergütung vom Hersteller erhält. Die Höhe des Nachlasses ist<br />

Mobilität

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