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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Mobilität<br />

Zahlreiche Automobilclubs räumen ihren schwerbehinderten Mit-<br />

gliedern (ab GdB 50) Beitragsermäßigungen ein.<br />

Weitere Auskünfte über Vergünstigungen für schwerbehinderte<br />

Kfz-Halter finden Sie u.a. im Internet. Der ADAC informiert unter der<br />

Rubrik „Recht und Rat/Verkehrsrecht/Kfz - Vergünstigungen“. Beim<br />

AvD können Sie weiterreichende Informationen unter der Rufnummer<br />

069/6606387 anfordern.<br />

8<br />

5.2. TÜV/Straßenverkehrsbehörde -<br />

Gebührenermäßigung oder -befreiung<br />

Für wen? - Behinderte Menschen (allgemein)<br />

Wo beantragen? - TÜV, Straßenverkehrsbehörde<br />

Wo steht‘s? - § 5 Abs. 6 Gebührenordnung für Maßnahmen im<br />

Straßenverkehr (GebOst)<br />

Entstehen beim TÜV oder der Straßenverkehrsbehörde behinderungsbedingte<br />

zusätzliche Gebühren, für die kein anderer Kosten-<br />

träger aufkommt, so kann unter Berücksichtigung des Einzelfalls<br />

die für die Erhebung der Gebühren zuständige Stelle aus Billigkeitsgründen<br />

Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewähren.<br />

Gebühren, die auch ohne die Behinderung zu entrichten wären (z.B.<br />

für die regelmäßige Überprüfung des Fahrzeugs), sind ungekürzt zu<br />

zahlen.<br />

5.3. Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen,<br />

Parkplatzreservierungen<br />

Für wen? Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen<br />

aG und BI und weitere Personengruppen in <strong>Bremen</strong><br />

Wo beantragen? In <strong>Bremen</strong>: Amt für Straßen und Verkehr,<br />

Herdentorsteinweg 49/50, Tel. 361-89507 oder 361-6945<br />

In Bremerhaven: Ortspolizeibehörde Bremerhaven - Straßen-<br />

verkehrsbehörde - Stadthaus 5,<br />

Hinrich-Schmalfeldt-Straße, Tel. 0471/ 953-2382

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