Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Mobilität<br />
verpflichtet die Verordnung die Fluggesellschaften - und ab Juli 2008<br />
auch die Flughäfen - eine qualitativ anspruchsvolle nahtlose Assistenz<br />
• vom Ankunftsort vor dem Flughafen bis zum Sitzplatz im Flugzeug<br />
• während des Fluges<br />
• vom Sitzplatz im Flugzeug bis zum Verlassen des Terminals bzw.<br />
• bei Transitpassagieren bis zum Sitzplatz im Flugzeug des<br />
Anschlussfluges sicherzustellen.<br />
Ebenfalls ab Juli 2008 werden die Fluggesellschaften verpflichtet<br />
sein, Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen.<br />
Die sich hieraus ergebenden Kosten dürfen nicht auf die<br />
behinderten Fluggäste umgelegt werden.<br />
Darüber hinaus müssen die 27 EU-Mitgliedsstaaten angemessene<br />
und wirksame Strafen für jene Luftfahrt- und Touristikunternehmen<br />
verhängen, die sich nicht an die neuen Regeln halten. In Deutschland<br />
soll zu diesem Zweck die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />
entsprechend geändert werden.<br />
Einige Fluggesellschaften und Flughäfen bieten ihren behinderten<br />
Fluggästen zusätzlich besondere Erleichterungen an.<br />
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter www.behindertenbeauftragte.de<br />
und bei den einzelnen Fluggesellschaften.<br />
00<br />
5.14. Privathaftpflichtversicherung/Mitversicherung von<br />
Rollstühlen<br />
Für wen? - Schwerbehinderte Menschen, die auf die Benutzung<br />
eines Rollstuhls angewiesen sind<br />
Wer gewährt? - Versicherungsunternehmen<br />
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten ihren Mitgliedern<br />
eine prämienfreie Mitversicherung von nicht motorgetriebenen<br />
Rollstühlen bis 6 km/h in der Privat-Haftpflicht-Versicherung. Es wird