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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Mobilität<br />

verpflichtet die Verordnung die Fluggesellschaften - und ab Juli 2008<br />

auch die Flughäfen - eine qualitativ anspruchsvolle nahtlose Assistenz<br />

• vom Ankunftsort vor dem Flughafen bis zum Sitzplatz im Flugzeug<br />

• während des Fluges<br />

• vom Sitzplatz im Flugzeug bis zum Verlassen des Terminals bzw.<br />

• bei Transitpassagieren bis zum Sitzplatz im Flugzeug des<br />

Anschlussfluges sicherzustellen.<br />

Ebenfalls ab Juli 2008 werden die Fluggesellschaften verpflichtet<br />

sein, Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen.<br />

Die sich hieraus ergebenden Kosten dürfen nicht auf die<br />

behinderten Fluggäste umgelegt werden.<br />

Darüber hinaus müssen die 27 EU-Mitgliedsstaaten angemessene<br />

und wirksame Strafen für jene Luftfahrt- und Touristikunternehmen<br />

verhängen, die sich nicht an die neuen Regeln halten. In Deutschland<br />

soll zu diesem Zweck die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

entsprechend geändert werden.<br />

Einige Fluggesellschaften und Flughäfen bieten ihren behinderten<br />

Fluggästen zusätzlich besondere Erleichterungen an.<br />

Weitere Informationen finden Sie u.a. unter www.behindertenbeauftragte.de<br />

und bei den einzelnen Fluggesellschaften.<br />

00<br />

5.14. Privathaftpflichtversicherung/Mitversicherung von<br />

Rollstühlen<br />

Für wen? - Schwerbehinderte Menschen, die auf die Benutzung<br />

eines Rollstuhls angewiesen sind<br />

Wer gewährt? - Versicherungsunternehmen<br />

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten ihren Mitgliedern<br />

eine prämienfreie Mitversicherung von nicht motorgetriebenen<br />

Rollstühlen bis 6 km/h in der Privat-Haftpflicht-Versicherung. Es wird

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