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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Soziale<br />

Sicherung<br />

Wenn das Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht<br />

überschreitet, wird der Differenzbetrag zwischen Landespflegegeld<br />

und Blindenhilfe nach SGB XII als ergänzende Blindenhilfe gezahlt.<br />

Blinde Menschen, die in einer Einrichtung leben und bei denen die<br />

Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln<br />

getragen werden, erhalten den halben Blindenhilfesatz. Die Sätze<br />

ändern sich jeweils mit der Rentenanpassung.<br />

Das Landespflegegeldgesetz nennt sieben weitere Personengruppen,<br />

die aufgrund ihrer schweren Behinderung Anspruch auf das<br />

Landespflegegeld haben. Wenn sie Leistungen aus der Pflegever-<br />

sicherung beziehen, wird diese voll angerechnet.<br />

Weitere nützliche Adressen<br />

Blinden- und Sehbehindertenverein <strong>Bremen</strong> e. V. - Beratungsstelle<br />

Contrescarpe 3, 28203 <strong>Bremen</strong><br />

Telefon: 0421 / 326636<br />

E-Mail: bera-bremen@web.de<br />

Internet: www.bsvb.org<br />

Verein für Blinde<br />

Sielwall 27, 28203 <strong>Bremen</strong><br />

Telefon: 0421 / 74342<br />

E-Mail: blindenbegegnungsstaette@web.de<br />

Internet: www.verein-fuer-blinde.de<br />

Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.<br />

Regionalverein Elbe-Weser<br />

Friedrich-Ebert-Straße 76, 27570 Bremerhaven<br />

Telefon: 0471 / 9588370<br />

E-Mail: rv-elbeweser@blindenverband.org

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