Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Steuerermäßigungen<br />
aG , BI oder H ) entsprechend zu kürzen.<br />
Die oben genannten Kraftfahrzeugkosten können auch berücksichtigt<br />
werden, wenn nicht der Steuerpflichtige behindert ist, sondern<br />
ein Kind, für das der Steuerpflichtige Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag<br />
erhält und der Behinderten-Pauschbetrag, der dem Kind<br />
zusteht, auf den Steuerpflichtigen übertragen worden ist. Begünstigt<br />
sind in diesem Fall nur die Fahrten, an denen das behinderte Kind<br />
teilgenommen hat.<br />
Bei einem außergewöhnlichen Gehbehinderten (Merkzeichen aG )<br />
können Kosten für den Erwerb des Führerscheins neben dem Behinderten-Pauschbetrag<br />
und den als außergewöhnliche Belastung<br />
abziehbaren Aufwendungen für Privatfahrten berücksichtigt werden,<br />
da der Erwerb des Führerscheins aufgrund der Behinderung erforderlich<br />
ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.3.1993, Bundessteuerblatt<br />
1993 II Seite 749).<br />
Bei einem außergewöhnlichen Gehbehinderten (Merkzeichen aG<br />
können Kosten für die behinderungsbedingte Umrüstung eines PKW<br />
neben dem Behinderten-Pauschbetrag und den als außergewöhnliche<br />
Belastung abziehbaren Aufwendungen für Privatfahrten als<br />
außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden<br />
(Finanzgericht Niedersachsen vom 6.11.1991, EFG 1992 Seite 341).<br />
Bezieht der Steuerpflichtige u.a. für das Halten eines PKW eine<br />
Schadensersatzrente, sind die als außergewöhnliche Belastung<br />
begünstigten Kosten für Privatfahrten insoweit zu kürzen (Urteil des<br />
Bundesfinanzhofs vom 25.10.1994, BStBI 1995 II Seite 121).<br />
4.4. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen<br />
(§ 33 a EStG)<br />
Für wen? - Alle steuerpflichtigen Menschen<br />
Wer gewährt? - Finanzamt<br />
Wo steht‘s? - § 33a EStG<br />
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