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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Anhang<br />

Zuständigkeiten und Anschriften im Lande <strong>Bremen</strong> ...........Seite 119<br />

Versorgungsamt <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven ......................Seite 119<br />

Integrationsamt <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven....................... Seite 120<br />

Integrationsfachdienst <strong>Bremen</strong> .......................................... Seite 121<br />

Integrationsfachdienst Bremerhaven/Wesermünde .......... Seite 122<br />

Servicestellen der Rehabilitationsträger in <strong>Bremen</strong>........... Seite 123<br />

Servicestellen in Bremerhaven .......................................... Seite 124<br />

Abkürzungsverzeichnis...................................................... Seite 125<br />

Stichwortverzeichnis .......................................................... Seite 127<br />

Zuständigkeiten und Anschriften im Land <strong>Bremen</strong><br />

Das Versorgungsamt<br />

Nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) stellt das<br />

Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen<br />

Grad der Behinderung (GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis<br />

bescheinigt es ggf. außerdem die gesundheitlichen Voraussetzungen<br />

für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Im<br />

Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts - z.B. nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

(BVG) und dem Opferentschädigungsgesetz<br />

(OEG) - zahlt es u.a. Versorgungsrenten und Leistungen der Heil-<br />

und Krankenbehandlung. Außerdem ist die Hauptfürsorgestelle Teil<br />

des Versorgungsamtes. Sie ist für Leistungen der Kriegsopferfür-<br />

sorge zuständig.<br />

Versorgungsamt<br />

Friedrich-Rauers-Str. 26<br />

28195 <strong>Bremen</strong><br />

Telefon: 0421 / 361-5541<br />

Telefax: 0421 / 361-5326<br />

E-Mail: office@versorgungsamt.bremen.de<br />

Internet: www.bremen.de<br />

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