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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Fällen vor Kurantritt vom Amtsarzt bescheinigt wird, dass die<br />

Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist (Abzug als<br />

außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG, bei<br />

der das Finanzamt die zumutbare Belastung berücksichtigt).<br />

• Kosten für eine Begleitperson bei Urlaubsreisen bis zu einem<br />

Betrag von 767 € im Kalenderjahr, wenn im Schwerhehindertenausweis<br />

vermerkt ist, dass der Steuerpflichtige einer ständigen<br />

Begleitung bedarf oder in anderen Fällen vor Antritt des Urlaubs<br />

vom Amtsarzt bescheinigt wird, dass die Begleitung aus medizinischen<br />

Gründen erforderlich ist (Abzug als außergewöhnliche<br />

Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG, bei der das Finanzamt<br />

die zumutbare Belastung berücksichtigt).<br />

• Behinderungsbedingte Aufwendungen, die nicht laufend anfallen,<br />

z.B. Kosten für ein Hilfsmittel, das nur alle fünf Jahre zu ersetzen<br />

ist (Abzug als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach<br />

§ 33 EStG, bei der das Finanzamt die zumutbare Belastung<br />

berücksichtigt).<br />

• Behinderungsbedingte Fahrtkosten, bei einer außergewöhnlichen<br />

Gehbehinderung, Kosten für die behinderungsbedingte Umrüstung<br />

eines Kraftfahrzeugs und Aufwendungen für den Erwerb des<br />

Führerscheins (Abzug als außergewöhnliche Belastung allgemeiner<br />

Art nach § 33 EStG, bei der das Finanzamt die zumutbare<br />

Belastung berücksichtigt).<br />

. Wahlrecht zwischen dem Abzug des Behinderten-<br />

Pauschbetrags und der nachgewiesenen Kosten<br />

Der Steuerpflichtige kann wählen, ob er für die typischen Mehrkosten,<br />

die ihm laufend aufgrund seiner Behinderung entstehen, den<br />

Behinderten-Pauschbetrag oder die einzeln nachgewiesenen Kosten<br />

als allgemeine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG<br />

geltend macht. Bei Einzelnachweis der Kosten wird die zumutbare<br />

Belastung abgezogen.<br />

Beispiel:<br />

Der Steuerpflichtige hat einen Grad der Behinderung<br />

von 50. Er ist alleinstehend und hat keine Kinder.<br />

7<br />

Steuerermäßigungen

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