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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Steuerpflichtigen im Kalenderjahr<br />

gepflegt, ist der Pflege-Pauschbetrag nach der Anzahl der<br />

Pflegepersonen aufzuteilen. Dieses gilt auch dann, wenn nicht alle<br />

Pflegepersonen den Pauschbetrag in Anspruch nehmen.<br />

Beispiele:<br />

Die Ehefrau ist hilflos (Merkzeichen H ). Sie wird von ihrem Ehemann<br />

im gemeinsamen Haushalt gepflegt. Neben dem Behinderten-<br />

Pauschbetrag von 3.700 € kann wegen der persönlichen Pflege des<br />

Ehemannes ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 € berücksichtigt<br />

werden.<br />

Der Steuerpflichtige ist hilflos (Merkzeichen H ). Er wird von seiner<br />

Ehefrau und seiner erwachsenen Tochter unentgeltlich in der<br />

eigenen Wohnung gepflegt. Der Steuerpflichtige und seine Ehefrau<br />

werden nicht zur Einkommensteuer veranlagt. Die Tochter kann<br />

nur einen Pflege-Pauschbetrag von 462 € (924 € : 2) geltend<br />

machen, obwohl die Mutter den Pflege-Pauschbetrag nicht in<br />

Anspruch nimmt.<br />

Hinweis:<br />

Erhält die pflegebedürftige Person Pflegegeld aus der Pflegeversicherung,<br />

ist dieses bei ihr steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Gibt die<br />

pflegebedürftige Person das Pflegegeld ganz oder teilweise an eine<br />

Person weiter, weil diese sie pflegt, sind diese Zahlungen bei der<br />

Pflegeperson ebenfalls steuerfrei, wenn die Pflegeperson ein<br />

Angehöriger oder sittlich zur Pflege verpflichtet ist (z.B. Partner einer<br />

eheähnlichen Lebensgemeinschaft; § 3 Nr. 36 EStG). In diesem Fall<br />

kann die Pflegeperson jedoch nicht den Pflege-Pauschbetrag in<br />

Anspruch nehmen, da sie für die Pflege (steuerfreie) Einnahmen<br />

erhält.<br />

Erhalten Eltern als gesetzliche Vertreter ihres behinderten Kindes<br />

das dem Kind zustehende Pflegegeld, wird davon ausgegangen,<br />

dass das Pflegegeld für die Versorgung des Kindes verwendet wird,<br />

also keine Einnahmen der Eltern vorliegen.<br />

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Steuerermäßigungen

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