Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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ist für die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrages der höchste<br />
Grad der Behinderung maßgebend, der für das betroffene Kalenderjahr<br />
festgestellt worden ist.<br />
Steht der Behinderten-Pauschbetrag einem Kind des Steuerpflichtigen<br />
zu, für das er einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, wird<br />
der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen,<br />
wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Werden die Eltern des<br />
behinderten Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt,<br />
wird der dem Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag<br />
dabei grundsätzlich je zur Hälfte bei jedem Elternteil berücksichtigt.<br />
Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist auch eine andere Aufteilung<br />
möglich.<br />
Hinweis:<br />
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet,<br />
die Höhe der o.g. Pauschbeträge an die Preisentwicklung<br />
anzupassen, da der Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, an Stelle<br />
des Pauschbetrages die tatsächlich entstandenen behinderungsbedingten<br />
Aufwendungen nachzuweisen (z.B. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 14.11.1995, 2 BvR 1372/95; Urteil des<br />
Bundesfinanzhofs vom 28.5.1998, III R 3/96, die dagegen eingelegte<br />
Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss vom 10.8.1998, 2<br />
BvR 1068/98 nicht zur Entscheidung angenommen).<br />
Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom<br />
20.3.2003, BFH/NV 2003, 1164, bestätigt. Gegen die Entscheidung<br />
ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die unter dem Aktenzeichen<br />
2 BvR 1059/03 beim Bundesverfassungsgericht anhängig<br />
ist. Im Hinblick auf dieses Verfahren werden Einkommensteuerbescheide,<br />
in denen ein Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt<br />
worden ist, seit September 2004 hinsichtlich der Höhe des Pauschbetrages<br />
nach § 165 Abgabenordnung vorläufig erlassen. Das hat<br />
zur Folge, dass der betroffene Bescheid automatisch vom Finanzamt<br />
geändert werden kann, wenn das Bundesverfassungsgericht im<br />
o.g. Verfahren entscheidet, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die<br />
Pauschbeträge zu erhöhen.<br />
7<br />
Steuerermäßigungen