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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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ist für die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrages der höchste<br />

Grad der Behinderung maßgebend, der für das betroffene Kalenderjahr<br />

festgestellt worden ist.<br />

Steht der Behinderten-Pauschbetrag einem Kind des Steuerpflichtigen<br />

zu, für das er einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, wird<br />

der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen,<br />

wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Werden die Eltern des<br />

behinderten Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt,<br />

wird der dem Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag<br />

dabei grundsätzlich je zur Hälfte bei jedem Elternteil berücksichtigt.<br />

Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist auch eine andere Aufteilung<br />

möglich.<br />

Hinweis:<br />

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet,<br />

die Höhe der o.g. Pauschbeträge an die Preisentwicklung<br />

anzupassen, da der Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, an Stelle<br />

des Pauschbetrages die tatsächlich entstandenen behinderungsbedingten<br />

Aufwendungen nachzuweisen (z.B. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 14.11.1995, 2 BvR 1372/95; Urteil des<br />

Bundesfinanzhofs vom 28.5.1998, III R 3/96, die dagegen eingelegte<br />

Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss vom 10.8.1998, 2<br />

BvR 1068/98 nicht zur Entscheidung angenommen).<br />

Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom<br />

20.3.2003, BFH/NV 2003, 1164, bestätigt. Gegen die Entscheidung<br />

ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die unter dem Aktenzeichen<br />

2 BvR 1059/03 beim Bundesverfassungsgericht anhängig<br />

ist. Im Hinblick auf dieses Verfahren werden Einkommensteuerbescheide,<br />

in denen ein Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt<br />

worden ist, seit September 2004 hinsichtlich der Höhe des Pauschbetrages<br />

nach § 165 Abgabenordnung vorläufig erlassen. Das hat<br />

zur Folge, dass der betroffene Bescheid automatisch vom Finanzamt<br />

geändert werden kann, wenn das Bundesverfassungsgericht im<br />

o.g. Verfahren entscheidet, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die<br />

Pauschbeträge zu erhöhen.<br />

7<br />

Steuerermäßigungen

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