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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Nachteilsausgleiche<br />

rollierenden Arbeitszeitsystem nicht gleichmäßig auf die Kalenderwochen<br />

verteilt, gilt für den Zusatzurlaub folgende Berechnung:<br />

Die für den schwerbehinderten Menschen individuell geltende<br />

Anzahl an Arbeitstagen im Jahr (ohne Abzug von Urlaub, Krankheitszeiten<br />

usw.) muss zum „gesetzlichen Regelfall“ von 260 Arbeitstagen<br />

im Urlaubsjahr ins Verhältnis gesetzt werden. Bezeichnet man<br />

die individuelle Anzahl an Arbeitstagen mit „A“‚ so lautet die Formel:<br />

A : 260 x 5 = Zusatzurlaub (BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR<br />

373/90 und 9 AZR 38/91 -). Bei flexibler Arbeitszeitgestaltung (z.B.<br />

im Rahmen von Altersteilzeit) muss der in Arbeitstagen bemessene<br />

Urlaubsanspruch entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitstage<br />

umgerechnet werden. Auf das Kalenderjahr bezogen ist der<br />

Urlaubsanspruch durch die Anzahl der auf das Kalenderjahr ent-<br />

fallenden Arbeitstage zu dividieren und mit der Anzahl der in diesem<br />

Zeitraum tatsächlich geleisteten Arbeitstage zu multiplizieren (BAG,<br />

Urteil vom 14.1.1992).<br />

Der Zusatzurlaub richtet sich nach denselben gesetzlichen (Bundesurlaubsgesetz)<br />

und tarifvertraglichen Bestimmungen wie der Grundurlaub<br />

(BAG v. 8.3.1994 - 9 AZR 49/93 -). Ein Anspruch auf Zusatz-<br />

urlaub entsteht in dem Augenblick, in dem das Versorgungsamt die<br />

Schwerbehinderteneigenschaft feststellt. Grundsätzlich gilt, dass<br />

wenn die Schwerbehinderteneigenschaft im laufenden Urlaubsjahr<br />

anerkannt wird, für jeden vollen Monat des Jahres, in dem sie gilt,<br />

ein anteiliger Urlaubsanspruch von 1/12 besteht.<br />

Beispiel: Das Versorgungsamt stellt im Mai den Schwerbehindertenausweis<br />

aus und bescheinigt auf der Ausweis-Rückseite den Eintritt<br />

der Schwerbehinderung ab dem 15. April des laufenden Jahres.<br />

Damit besteht für den schwerbehinderten Mitarbeiter ein Anspruch<br />

auf Zusatzurlaub von Mai bis Dezember, also 8/12 von 5 Tagen<br />

(vorausgesetzt, es handelt sich um eine 5-Tage-Woche). Der dann<br />

errechnete Wert wird von bis zur Kommastelle 0,4 auf einen vollen<br />

Tag ab und entsprechend ab 0,5 auf einen vollen Tag aufgerundet.<br />

Die Abrundung von Urlaubstagen, die weniger als einen halben Tag<br />

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