Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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5.3.2. Zusatzparkausweis<br />
Die Straßenverkehrsämter können für einzelne<br />
schwerbehinderte Menschen, z.B. mit<br />
außergewöhnlicher Gehbehinderung, einen<br />
einzelnen Parkplatz vor der Wohnung oder in<br />
der Nähe der Arbeitsstätte reservieren.<br />
Der Parkplatz erhält dann das Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol<br />
mit Parkausweis Nr. …“ (Verkehrszeichen Z 1044-11). Die Ausstellung<br />
des Zusatzparkausweises und Reservierung eines konkreten<br />
Parkplatzes kommen dann in Frage, wenn Parkraummangel besteht,<br />
in zumutbarer Entfernung Garage oder Abstellplatz nicht verfügbar<br />
sind, kein Halteverbot besteht und ein zeitlich beschränktes<br />
Parksonderrecht nicht ausreicht.<br />
Muster des Zusatzausweises,<br />
Originalfarbe: blau<br />
5.3.3. Ausnahmeregelungen für Ohnhänder und kleinwüchsige<br />
Menschen<br />
Schwerbehinderte Menschen, die wegen Verlustes oder starker Behinderung<br />
beider Hände Parkuhr, Parkscheinautomaten oder Parkscheibe<br />
nicht in zumutbarer Weise bedienen können, kann erlaubt<br />
werden, gebührenfrei und im Zonenhalteverbot bzw. auf Parkplätzen<br />
mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.<br />
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Mobilität