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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Nachteilsausgleiche<br />

• Beschäftigungsbedingungen einschließlich Auswahlkriterien und<br />

Einstellungsbedingungen.<br />

• beim Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie beim beruflichen Aufstieg<br />

• Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt<br />

und Entlassungsbedingungen<br />

• Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung,<br />

berufliche Weiterbildung sowie Umschulung und praktische<br />

Berufserfahrung<br />

• Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgeber-<br />

vereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimm-<br />

ten Berufsgruppe angehören<br />

• Sozialschutz einschließlich der sozialen Sicherheit und der<br />

Gesundheitsdienste<br />

• sozialen Vergünstigungen<br />

• Bildung<br />

• Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die<br />

der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen einschließlich von Wohn -<br />

raum<br />

Das AGG verbietet auch, dass Vorgesetzte ihren Mitarbeitern die<br />

Anweisung geben, gegen das Benachteilungsverbot zu verstoßen.<br />

Es wird unterschieden zwischen einer unmittelbaren Benachteiligung<br />

(d.h. eine Person erfährt eine weniger günstige Behandlung<br />

als eine andere in einer vergleichbaren Situation) und einer mittelbaren<br />

Benachteiligung (d.h. eine Person erfährt eine Benachtei-<br />

ligung durch scheinbar neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien<br />

oder Verfahren).<br />

Darüber hinaus definiert das AGG auch den Begriff der Belästigung<br />

als eine Form von Benachteiligung. Belästigendes Verhalten kann<br />

sowohl verbaler als auch non verbaler Art sein. Hierunter fallen<br />

z.B. Verleumdungen, Beleidigungen und abwertende Äußerungen,<br />

Anfeindungen oder Drohungen, die im Zusammenhang mit einem<br />

geschützten Merkmal stehen.

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