Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Nachteilsausgleiche<br />
• Beschäftigungsbedingungen einschließlich Auswahlkriterien und<br />
Einstellungsbedingungen.<br />
• beim Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie beim beruflichen Aufstieg<br />
• Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt<br />
und Entlassungsbedingungen<br />
• Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung,<br />
berufliche Weiterbildung sowie Umschulung und praktische<br />
Berufserfahrung<br />
• Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgeber-<br />
vereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimm-<br />
ten Berufsgruppe angehören<br />
• Sozialschutz einschließlich der sozialen Sicherheit und der<br />
Gesundheitsdienste<br />
• sozialen Vergünstigungen<br />
• Bildung<br />
• Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die<br />
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen einschließlich von Wohn -<br />
raum<br />
Das AGG verbietet auch, dass Vorgesetzte ihren Mitarbeitern die<br />
Anweisung geben, gegen das Benachteilungsverbot zu verstoßen.<br />
Es wird unterschieden zwischen einer unmittelbaren Benachteiligung<br />
(d.h. eine Person erfährt eine weniger günstige Behandlung<br />
als eine andere in einer vergleichbaren Situation) und einer mittelbaren<br />
Benachteiligung (d.h. eine Person erfährt eine Benachtei-<br />
ligung durch scheinbar neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien<br />
oder Verfahren).<br />
Darüber hinaus definiert das AGG auch den Begriff der Belästigung<br />
als eine Form von Benachteiligung. Belästigendes Verhalten kann<br />
sowohl verbaler als auch non verbaler Art sein. Hierunter fallen<br />
z.B. Verleumdungen, Beleidigungen und abwertende Äußerungen,<br />
Anfeindungen oder Drohungen, die im Zusammenhang mit einem<br />
geschützten Merkmal stehen.