Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Steuerermäßigungen<br />
. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag abziehbare<br />
außergewöhnliche Belastungen<br />
Der Behinderten-Pauschbetrag gilt die außergewöhnlichen Aufwendungen<br />
ab, die der behinderten Person laufend unmittelbar in Folge<br />
der Behinderung als typische Mehraufwendungen entstehen.<br />
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag sind als außergewöhnliche<br />
Belastung u.a. abzugsfähig:<br />
• Krankheitskosten aus akutem Anlass, z.B. aufgrund einer Operation,<br />
auch wenn sie mit der Behinderung zusammenhängt (Abzug<br />
als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG,<br />
bei der das Finanzamt die zumutbare Belastung berücksichtigt).<br />
• Aufwendungen für eine krankheits- oder behinderungsbedingte<br />
Heimunterbringung (Abzug als außergewöhnliche Belastung allgemeiner<br />
Art nach § 33 EStG, bei der das Finanzamt die zumut-<br />
bare Belastung berücksichtigt). Dieses gilt nicht, wenn dem Steuerpflichtigen<br />
der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 €<br />
zusteht. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige wählen, ob er<br />
den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nimmt, oder die<br />
Heimkosten geltend macht.<br />
• Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt<br />
oder bei Heimunterbringung die in den gezahlten Heimkosten<br />
enthaltenen Kosten für Leistungen, die denen einer Haushaltshilfe<br />
entsprechen bis zu 624 € bzw. 924 € (§ 33a Abs. 3 EStG).<br />
Aufwendungen für eine Heilkur, auch wenn diese mit der Behinderung<br />
zusammenhängt. Voraussetzung: Die Notwendigkeit<br />
der Kur muss nachgewiesen werden durch eine vor Kurantritt<br />
ausgestellte Bescheinigung des Amtsarztes oder Unterlagen,<br />
aus denen sich ergibt, dass die Krankenkasse/Beihilfe einen<br />
Zuschuss zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten gezahlt<br />
hat (Abzug als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach<br />
§ 33 EStG, bei der das Finanzamt die zumutbare Belastung<br />
berücksichtigt).<br />
• Kosten für eine Begleitperson während einer notwendigen Kur,<br />
wenn im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, dass der Steuerpflichtige<br />
einer ständigen Begleitung bedarf oder in anderen<br />
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