21.11.2012 Aufrufe

Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Steuerermäßigungen<br />

. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag abziehbare<br />

außergewöhnliche Belastungen<br />

Der Behinderten-Pauschbetrag gilt die außergewöhnlichen Aufwendungen<br />

ab, die der behinderten Person laufend unmittelbar in Folge<br />

der Behinderung als typische Mehraufwendungen entstehen.<br />

Neben dem Behinderten-Pauschbetrag sind als außergewöhnliche<br />

Belastung u.a. abzugsfähig:<br />

• Krankheitskosten aus akutem Anlass, z.B. aufgrund einer Operation,<br />

auch wenn sie mit der Behinderung zusammenhängt (Abzug<br />

als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG,<br />

bei der das Finanzamt die zumutbare Belastung berücksichtigt).<br />

• Aufwendungen für eine krankheits- oder behinderungsbedingte<br />

Heimunterbringung (Abzug als außergewöhnliche Belastung allgemeiner<br />

Art nach § 33 EStG, bei der das Finanzamt die zumut-<br />

bare Belastung berücksichtigt). Dieses gilt nicht, wenn dem Steuerpflichtigen<br />

der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 €<br />

zusteht. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige wählen, ob er<br />

den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nimmt, oder die<br />

Heimkosten geltend macht.<br />

• Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt<br />

oder bei Heimunterbringung die in den gezahlten Heimkosten<br />

enthaltenen Kosten für Leistungen, die denen einer Haushaltshilfe<br />

entsprechen bis zu 624 € bzw. 924 € (§ 33a Abs. 3 EStG).<br />

Aufwendungen für eine Heilkur, auch wenn diese mit der Behinderung<br />

zusammenhängt. Voraussetzung: Die Notwendigkeit<br />

der Kur muss nachgewiesen werden durch eine vor Kurantritt<br />

ausgestellte Bescheinigung des Amtsarztes oder Unterlagen,<br />

aus denen sich ergibt, dass die Krankenkasse/Beihilfe einen<br />

Zuschuss zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten gezahlt<br />

hat (Abzug als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach<br />

§ 33 EStG, bei der das Finanzamt die zumutbare Belastung<br />

berücksichtigt).<br />

• Kosten für eine Begleitperson während einer notwendigen Kur,<br />

wenn im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, dass der Steuerpflichtige<br />

einer ständigen Begleitung bedarf oder in anderen<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!