Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Kommunikation<br />
rungen vorliegt, die bei Menschenansammlungen zu unzumutbaren<br />
Belastungen für die Umgebung oder für den Betroffenen führt.<br />
Die Voraussetzungen werden ausschließlich durch das Versorgungsamt<br />
geprüft und durch das Ausweismerkzeichen RF fest-<br />
gestellt. Die Bewilligungsbehörden sind an diese Feststellungen<br />
zwingend gebunden.<br />
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft wird die Befreiung nur<br />
gewährt, wenn der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte zu dem<br />
aufgeführten Personenkreis gehört oder ein anderer Haushaltsangehöriger<br />
nachweist, dass er allein das Rundfunkgerät zum Empfang<br />
bereithält.<br />
Die Befreiung gilt - im Falle der Gewährung - vom 1. des Monats,<br />
der auf den Monat der Antragstellung folgt, für bis zu drei Jahren.<br />
Es empfiehlt sich für schwerbehinderte Menschen, die beim Versorgungsamt<br />
das Ausweiskennzeichen RF beantragen, beide Anträge<br />
gleichzeitig zu stellen und zu erklären, dass der Bescheid des Versorgungsamtes<br />
nachgereicht wird.<br />
06<br />
6.2. Telefon/Sozialtarif<br />
Für wen? - Blinde, gehörlose und sprachbehinderte Menschen mit<br />
einem GdB von mindestens 90, schwerbehinderte Menschen mit<br />
einem GdB von mindestens 90, schwerbehinderte Menschen mit<br />
Ausweismerkzeichen RF<br />
Wer gewährt? - Niederlassung der Deutschen Telekom (z.B.<br />
T-Punkt)<br />
Wo steht‘s? - Preisliste Telefondienst der Deutschen Telekom<br />
Bei der Gewährung des Sozialtarifs handelt es sich um eine freiwillige<br />
soziale Leistung der Deutschen Telekom, die auch jederzeit<br />
widerrufen werden kann. Auskünfte sowie Anträge sind in allen<br />
T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom-AG erhältlich. Weiterhin können<br />
unter der Servicenummer 0800 / 3301000 kostenlose Auskünfte<br />
zu den aktuellen Tarifen der Telekom erfragt werden.