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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Kommunikation<br />

rungen vorliegt, die bei Menschenansammlungen zu unzumutbaren<br />

Belastungen für die Umgebung oder für den Betroffenen führt.<br />

Die Voraussetzungen werden ausschließlich durch das Versorgungsamt<br />

geprüft und durch das Ausweismerkzeichen RF fest-<br />

gestellt. Die Bewilligungsbehörden sind an diese Feststellungen<br />

zwingend gebunden.<br />

Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft wird die Befreiung nur<br />

gewährt, wenn der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte zu dem<br />

aufgeführten Personenkreis gehört oder ein anderer Haushaltsangehöriger<br />

nachweist, dass er allein das Rundfunkgerät zum Empfang<br />

bereithält.<br />

Die Befreiung gilt - im Falle der Gewährung - vom 1. des Monats,<br />

der auf den Monat der Antragstellung folgt, für bis zu drei Jahren.<br />

Es empfiehlt sich für schwerbehinderte Menschen, die beim Versorgungsamt<br />

das Ausweiskennzeichen RF beantragen, beide Anträge<br />

gleichzeitig zu stellen und zu erklären, dass der Bescheid des Versorgungsamtes<br />

nachgereicht wird.<br />

06<br />

6.2. Telefon/Sozialtarif<br />

Für wen? - Blinde, gehörlose und sprachbehinderte Menschen mit<br />

einem GdB von mindestens 90, schwerbehinderte Menschen mit<br />

einem GdB von mindestens 90, schwerbehinderte Menschen mit<br />

Ausweismerkzeichen RF<br />

Wer gewährt? - Niederlassung der Deutschen Telekom (z.B.<br />

T-Punkt)<br />

Wo steht‘s? - Preisliste Telefondienst der Deutschen Telekom<br />

Bei der Gewährung des Sozialtarifs handelt es sich um eine freiwillige<br />

soziale Leistung der Deutschen Telekom, die auch jederzeit<br />

widerrufen werden kann. Auskünfte sowie Anträge sind in allen<br />

T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom-AG erhältlich. Weiterhin können<br />

unter der Servicenummer 0800 / 3301000 kostenlose Auskünfte<br />

zu den aktuellen Tarifen der Telekom erfragt werden.

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